Ạr|beits|schutz 〈m.; -es; unz.〉 Gesamtheit an gesetzl. Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern (umfasst Unfall-, Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen u. a.)
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Ạr|beits|schutz, der <o. Pl.>:
[gesetzlicher] Schutz der Arbeitnehmer[innen] gegen Gefährdungen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können.
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Arbeitsschutz,
Gesamtheit sozialpolitischen und technischen Maßnahmen zum Schutz des abhängig Arbeitenden gegen Schädigungen und Gefahren, die ihm aus seinem Arbeitsverhältnis erwachsen. Das in Umsetzung von EG-Richtlinien ergangene Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 1996 regelt die Grundpflichten des Arbeitgebers sowie Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen den Arbeitsschutz. Der Arbeitsschutz dient v. a. der Verhütung und Vorbeugung von Unfällen (Berufsgenossenschaften), dem Kündigungsschutz, der Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, dem Schutz bei Lohnpfändung sowie dem Schutz besonderer Bevölkerungsgruppen (Kinder, Jugendliche, Frauen, Mütter, Schwerbehinderte).
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Ạr|beits|schutz, der: [gesetzlicher] Schutz des Menschen gegen körperliche, seelische, geistige, sittliche Gefährdung durch berufliche Beschäftigung.
Universal-Lexikon. 2012.