Aus|land|schwei|zer 〈m. 3〉 im Ausland lebender Schweizer
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Auslandschweizer,
Schweizer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Schweiz haben. Die rechtlichen Bindungen eines Auslandschweizers zur Schweiz bestehen fort: z. B. unterliegt ein wehrpflichtiger Auslandschweizer weiter den Kontrollpflichten, die persönlichen, zivilrechtlichen Verhältnisse richten sich, soweit nicht das Internationale Privatrecht gilt, nach dem Heimatrecht.
Universal-Lexikon. 2012.