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Aufenthalt
Wohnsitz; Standort; Wohnort; Sitz; Aufenthaltsort

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Auf|ent|halt ['au̮f|ɛnthalt], der; -[e]s, -e:
1. das Verweilen, Bleiben an einem Ort (für eine bestimmte Zeit):
sie verlängerte ihren Aufenthalt in der Stadt; der Zug hat nur fünf Minuten Aufenthalt.
Syn.: Halt, Unterbrechung.
Zus.: Erholungsaufenthalt, Kuraufenthalt.
2. Ort, an dem sich jmd. aufhält:
die Insel ist ein angenehmer Aufenthalt.
Syn.: Domizil, Stätte.

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Auf|ent|halt 〈m. 1
1. Zeit, während deren man sich an einem Ort aufhält, Zeit des Bleibens
2. Pause, Unterbrechung
3. 〈Eisenb.〉 Wartezeit
4. Aufenthaltsort
● warum haben wir so lange \Aufenthalt?; der Zug hat 10 Minuten \Aufenthalt; in einem Hotel, einer Stadt \Aufenthalt nehmen 〈veraltet für〉 Unterkunft suchen, sich aufhalten, Station machenangenehmer, dauernder, kurzer, längerer, ständiger, vorübergehender \Aufenthalt ● wir wollen dir den \Aufenthalt bei uns so schön wie möglich machen; ohne \Aufenthalt weiterfahren; während meines \Aufenthalt(e)s in Leipzig [<mhd. ufenthalt „Aufrechterhaltung, Stütze, Unterhalt, Wohnung“; zu mhd. ufenthalten „aufrechthalten, erhalten, Nahrung, Wohnung gewähren“]

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Auf|ent|halt , der; -[e]s, -e [mhd. ūfenthalt = Beistand, Unterhalt, Bleibe, zu ūfenthalten = aufrecht halten, beistehen; zurückhalten]:
1. das Sichaufhalten; zeitlich begrenzte Anwesenheit an einem Ort:
der A. im Depot ist verboten;
bei meinem A., während meines -s in München.
2.
a) Unterbrechung (einer Fahrt o. Ä.):
der Zug hat in Basel nur wenige Minuten A.;
ohne A. durchfahren;
b) (geh.) Verzögerung, Unterbrechung:
es gab einen kleinen A.
3. (geh.) Ort, an dem sich jmd. aufhält; Wohnort:
sein jetziger A. ist Rom.

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Aufenthalt,
 
im internationalen Privatrecht ein Anknüpfungsmoment (Anknüpfung) für die Bestimmung der auf einen Sachverhalt anzuwendenden Rechtsordnung. Im Gegensatz zum rechtlichen Begriff Wohnsitz sind für die Feststellung, wo eine Person ihren Aufenthalt hat, tatsächliche Umstände maßgeblich.

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Auf|ent|halt, der; -[e]s, -e [mhd. ūfenthalt = Beistand, Unterhalt, Bleibe, zu ūfenthalten = aufrecht halten, beistehen; zurückhalten]: 1. das Sichaufhalten; zeitlich begrenzte Anwesenheit an einem Ort: der A. im Depot ist verboten; ihr zweiter, etwas längerer A. in Florenz war sehr schön; bei meinem A., während meines -s in München. 2. a) Unterbrechung (einer Fahrt o. Ä.): der Zug hat in Basel nur wenige Minuten A.; wie lange hat der Intercity hier A.?; ohne A. durchfahren; b) (geh.) Verzögerung, Aufhaltung: Unten (= im Hotel) gab es einen kleinen A., Madame reichte ihm ein Telegramm (Baum, Paris 96); eigentlich verrichte ich alle Handgriffe mit eiliger und unschuldiger Oberflächlichkeit, als wollte ich möglichst ohne -e zum eigentlichen Kern meiner Tagesarbeit vordringen (Mayröcker, Herzzerreißende 61). 3. (geh.) Ort, an dem sich jmd. aufhält; Wohnort: sein jetziger A. ist Rom; Aber dies war ein unwirtlicher A., tief unter der Erde (Maass, Gouffé 78); *A. nehmen (geh.; eine gewisse Zeit an einem bestimmten Ort verweilen): vorübergehend in Berlin A. nehmen.

Universal-Lexikon. 2012.