Be|frịs|tung 〈f. 20〉 das Befristen
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Be|frịs|tung, die; -, -en:
das Befristen; das Befristetsein:
die B. des Arbeitsvertrages.
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Befristung,
allgemein die Festsetzung eines zukünftigen Zeitpunktes für den Eintritt einer Rechtswirkung. Bei der aufschiebenden Befristung ist das befristete Rechtsgeschäft bis zum Eintritt des Anfangstermins in der Schwebe, bei der auflösenden Befristung wird das bis dahin vollgültige Rechtsgeschäft aufgelöst (§ 163 BGB). Im Arbeitsrecht ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (befristetes Arbeitsverhältnis).
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Universal-Lexikon. 2012.