Boh|rung 〈f. 20〉
1. das Bohren
2. Stelle, an der gebohrt wurde, Bohrloch
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Boh|rung, die; -, -en:
-en nach Erdöl.
2. Bohrloch:
eine [hundert Meter tiefe] B. niederbringen.
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Bohrung,
1) Bergbau: Herstellen eines Gesteinshohlraumes von rundem Querschnitt (Bohrloch) mittels Bohrgeräten und Bohrwerkzeugen (Bohren). Nach ihrem Zweck werden u. a. unterschieden: Untersuchungsbohrung oder Schürfbohrung zum Aufsuchen nutzbarer Lagerstätten, Aufschlussbohrung zur Erkundung des geologischen Untergrundes und Produktionsbohrung zur Gewinnung der Bodenschätze (z. B. Erze, Erdöl). Richtbohrungen werden durch entsprechende Werkzeuge und Vorrichtungen aus ihrer ursprünglichen Richtung abgelenkt. Als Flachbohrungen werden Bohrungen bis etwa 500 m Tiefe, als Tiefbohrungen solche bis etwa 5 000 m Tiefe und als übertiefe Bohrungen solche mit mehr als 5 000 m Tiefe bezeichnet. Eine Bohrung auf der Halbinsel Kola (Russland) hat erstmals eine Tiefe von 12 260 m erreicht (1985). In der Oberpfalz in Windischeschenbach konnte innerhalb des »Kontinentalen Tiefbohrprogramms« (KTB) 1994 eine Tiefe von 9 101 m niedergebracht werden. In dieser Tiefe war das Gestein plastisch.
2) Fertigungstechnik: durch Bohren mit einem Bohrwerkzeug hergestelltes Bohrloch in einem Werkstoff. Bohrungen nehmen z. B. Schrauben, Niete, Zapfen auf, oder sie dienen für den Durchgang von Flüssigkeiten oder Gasen. Man unterscheidet die nicht durchgehende Grundbohrung von der Durchgangsbohrung.
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Universal-Lexikon. 2012.