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ein|ge|denk 〈Präp. m. Gen.〉 einer Sache \eingedenk sein sich einer Sache bewusst sein, (stets) daran denken, sie sich vor Augen halten, nicht vergessen ● jmds. od. einer Sache \eingedenk bleiben; \eingedenk dessen, dass ... in Erinnerung daran, dass ..., sich dessen bewusst, dass ...
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1ein|ge|denk <Adj.> [mhd. in(ge)denke]:
in der Verbindung einer Sache e. sein/bleiben (geh.; sich an etw. erinnern u. es beherzigen, sich etw. vor Augen halten: er war, blieb [dessen] stets e., dass er ohne Einfluss war).
2ein|ge|denk <Präp. m. Gen.> [ vgl. ↑ 1eingedenk]:
unter Berücksichtigung einer Sache; wegen:
er erhielt diese Auszeichnung e. seiner Verdienste.
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ein|ge|denk [mhd. in(ge)denke]: I. <Adj.> in der Verbindung einer Sache e. sein/bleiben (geh.; sich an etw. erinnern u. es beherzigen, sich etw. vor Augen halten): er war, blieb [dessen] stets e., dass ...; auf dessen Innenseite ... sein erster Besitzer ... einen Totenschädel hatte aufmalen lassen, um bis zu seinem Tode des Mörders in sich e. zu bleiben (Hildesheimer, Tynset 130). II. <Präp. m. Gen.> unter Berücksichtigung einer Sache; wegen: Eingedenk der missbilligenden Blicke ihres Mannes fürchtete Mrs. Kestler einen Schwall von Beschimpfungen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 91); in einem Land, welches e. seiner Geschichte wie kein anderes Gründe zum Selbstzweifel hätte (Pohrt, Endstation 59); David genügt auch hier, des Gebotes e., seiner Pflicht (Gauger, Aufstieg 62).
Universal-Lexikon. 2012.