Ef|fẹk|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉
1. Wertpapiere
2. Urkunden über langfristige Kapitalanlagen, bewegl. Habe, Besitz (an Waren)
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1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere:
der Kurswert der E.
2. (veraltet, noch schweiz.) bewegliche Habe, Habseligkeiten:
persönliche E.;
die E. des Toten.
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Effẹkten
Plural, Bezeichnung für Wertpapiere, die leicht übertragbare Urkunden über Mitgliedschafts-, Forderungs- oder Anteilsrechte sind, sich wegen ihrer Vertretbarkeit (Fungibilität) zum Handel an der Börse (Effektenbörse) eignen und der Kapitalanlage dienen. Die wichtigsten Arten von Effekten sind Aktien sowie Kuxe, also Wertpapiere über Mitgliedschaftsrechte (Teilhabereffekten), Schuldverschreibungen, besonders Pfandbriefe oder Obligationen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z. B. Kommunalobligationen) oder von Industrieunternehmen (Gläubigereffekten), schließlich Zertifikate über einen Anteil an einem Investmentfonds. Das Effektengeschäft der Kreditinstitute umfasst die Emission von Effekten (Effektenplatzierung), An- und Verkauf von Effekten für eigene (Eigengeschäft) und fremde Rechnung (Effektenkommissionsgeschäft) sowie das Effektendepotgeschäft (Depot). Beim Effektenkommissionsgeschäft in amtlich notierten Werten tritt ein Kreditinstitut als Kommissionär, der Kunde als Kommittent auf (§§ 383 ff. HGB), das Geschäft muss über die Börse abgewickelt werden. Davon zu unterscheiden sind Festpreisgeschäfte, bei denen der Kunde Effekten direkt von der Bank (ohne Börsenzwang) zu einem bei Geschäftsabschluss fixierten Preis kauft beziehungsweise an sie verkauft. Das Effektengeschäft wird besonders im Ausland von Spezialbanken übernommen (Effektenbanken im Unterschied zu Depositenbanken). Der Effektenmarkt erstreckt sich auf den amtlichen Handel, den geregelten Markt, den Freiverkehr und den außerbörslichen Handel (insbesondere im IBIS). Der Effektenabrechnung der Kreditinstitute liegen der Börsenpreis des Wertpapiers, Effektenprovision, Courtage und etwaige Spesen zugrunde.
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Ef|fẹk|ten <Pl.> [nach frz. effets, Pl. von: effet (↑Effet)]: 1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere: der Kurswert der E. 2. (veraltet, noch schweiz.) bewegliche Habe, Habseligkeiten: Die Kleider und die E. der Toten sind ... nicht aufgefunden worden (NZZ 15./16. 5. 83, 21); In der Kleiderkammer nahm man mir meine persönlichen E. ab (Ziegler, Konsequenz 27); ∙ sah man einen hübschen Reisewagen, mit den E. beider Wiener Gäste bepackt (Mörike, Mozart 273).
Universal-Lexikon. 2012.