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In|spek|ti|on [ɪnspɛk'ts̮i̯o:n], die; -, -en:das Inspizieren, Überprüfen von etwas:
eine gründliche Inspektion; die Inspektion des Gebäudes nahm ein Sachverständiger vor; ich muss mein Auto zur Inspektion [in die Werkstatt] bringen.
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◆ In|spek|ti|on 〈f. 20〉
1. prüfende Besichtigung
2. Aufsicht, Überwachung
3. Prüf-, Aufsichtsstelle
4. Verwaltung, Behörde
5. 〈Kfz〉 regelmäßig erfolgende Prüfung u. Wartung
[<lat. inspectio „das Hineinsehen, Besichtigung“]
◆ Die Buchstabenfolge in|sp... kann in Fremdwörtern auch ins|p... getrennt werden.
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In|s|pek|ti|on, die; -, -en [lat. inspectio = das Hineinsehen, Besichtigung, Untersuchung, zu: inspicere, ↑ inspizieren]:
1.
a) das Inspizieren:
eine eingehende, gründliche I.;
die I. einer Fabrik, der sanitären Anlagen;
die I. der Truppen durch den General;
die I. einer Schule durch die Schulrätin;
eine I. ansetzen, vornehmen, durchführen;
b) (regelmäßig vorgenommene) Überprüfung u. Wartung eines Kraftfahrzeugs:
wann ist die nächste I. fällig?;
sein Auto von der I. abholen, zur I. bringen;
der Wagen muss zur I.;
2. Behörde, Dienststelle, der die Prüfung, Aufsicht über etw. obliegt.
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Inspektion
[lateinisch »das Hineinsehen«, »Besichtigung«, »Untersuchung«] die, -/-en, allgemein: prüfende Besichtigung, Kontrolle, Überprüfung; auch Bezeichnung für die den Direktionen nachgeordneten Dienststellen der Polizei.
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In|spek|ti|on, die; -, -en [lat. inspectio = das Hineinsehen, Besichtigung, Untersuchung, zu: inspicere, ↑inspizieren]: 1. a) das Inspizieren; Überprüfung, Kontrolle von jmdm., etw.: eine eingehende, gründliche I.; die I. einer Fabrik, der sanitären Anlagen; die I. der Truppen durch den General; die I. einer Schule durch die Schulrätin; eine I. ansetzen, vornehmen, durchführen; b) (regelmäßig vorgenommene) Überprüfung u. Wartung eines Kraftfahrzeugs: sein Auto von der I. abholen; der Wagen ist zur I. fällig, muss zur I.; seinen Wagen regelmäßig zur I. bringen; c) prüfende Besichtigung durch einen ↑Inspekteur (2) der Bundeswehr. 2. Behörde, Dienststelle, der die Prüfung, Aufsicht über etw. obliegt.
Universal-Lexikon. 2012.