Er|sạtz|hand|lung 〈f. 20; Psych.〉 Handlung anstelle einer anderen od. Handlung an einem Ersatzobjekt als Folge der verdrängten Befriedigung eines Bedürfnisses
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Er|sạtz|hand|lung, die (Psychol.):
Handlung, die an die Stelle der eigentlich angestrebten tritt, wenn diese nicht ausgeführt werden kann.
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Ersatzhandlung,
Kann eine intensiv gewünschte Handlung wegen Verbotes, Versagung oder eigener Entscheidung nicht ausgeführt werden, tritt an die Stelle dieser Handlung oft eine Ersatzhandlung, die sich auf ein gänzlich anderes Objekt beziehen kann.
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Er|sạtz|hand|lung, die (Psych.): Handlung, die an die Stelle der eigentlich angestrebten tritt, wenn diese nicht ausgeführt werden kann: Kegelstoßen - die ... E. des deutschen Spießers (Hochhuth, Stellvertreter 32).
Universal-Lexikon. 2012.