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Erstausgabe
Erst|aus|ga|be 〈f. 19erste Ausgabe, Auflage, erster Druck (eines Buches); Sy Erstdruck

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Erst|aus|ga|be, die:
1.
a) erste Veröffentlichung eines gedruckten Werkes als selbstständiges Buch;
b) Exemplar einer Erstausgabe (1 a):
er hat zahlreiche -n in seiner Bibliothek.
2. erste Ausgabe einer bestimmten Briefmarke.

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Erstausgabe,
 
1) Buchwesen: die erste, zumeist buchhändlerische Veröffentlichung eines gedruckten Werkes. Sie ist meist eine vom Verfasser besorgte Ur- oder Originalausgabe, kann aber auch eine schlechte oder unrechtmäßige Ausgabe sein. Die Erstausgabe literarischer Werke sind beliebter Sammelgegenstand und können auch textkritisch von Bedeutung sein. - Die Bezeichnung Editio princeps wurde v. a. von den Humanisten für Erstdrucke griechischer und lateinischer Klassiker verwendet; gelegentlich auch für die Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes.
 
 2) Börsenwesen: im weiteren Sinn die Emission neuer Wertpapiere, im engeren Sinn das erstmalige öffentliche Angebot einer Investmentgesellschaft, Anteile eines neuen Investmentfonds zu einem festen Preis (Erstausgabepreis) über einen begrenzten Zeitraum hinweg (Erstausgabezeit, meist 4-8 Wochen) zu zeichnen. Nach Ablauf der Erstausgabezeit werden die Anteile zum normalen Ausgabepreis verkauft, der auf der Basis des Inventarwertes errechnet wird.

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Erst|aus|ga|be, die: 1. a) erste Veröffentlichung eines gedruckten Werkes als selbstständiges Buch; b) Exemplar einer ↑Erstausgabe (1 a): er hat zahlreiche -n in seiner Bibliothek. 2. erste Ausgabe einer bestimmten Briefmarke.

Universal-Lexikon. 2012.