Vorschlag; Gebot; Anbot (österr.); Bieten; Präsentation (fachsprachlich); Offerte; Aktionspreis; Sonderpreis
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An|ge|bot ['angəbo:t], das; -[e]s, -e:1.
a) das Anbieten (2) von etwas, Vorschlag:
ein Angebot annehmen, ablehnen, ausschlagen; er machte mir das Angebot, während der Ferien in seinem Landhaus zu wohnen.
Zus.: Friedensangebot, Kulturangebot.
b) Kaufangebot, Offerte:
jmdm. ein günstiges, unverbindliches Angebot machen; ein Angebot erhalten, ablehnen.
Zus.: Kaufangebot, Stellenangebot, Verhandlungsangebot.
2. <ohne Plural> angebotene Ware, Auswahl an Waren:
ein großes Angebot an Kleidern, an Obst; den Kaffee haben wir heute im Angebot (Sonderangebot); Angebot und Nachfrage.
Zus.: Billigangebot, Warenangebot.
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Ạn|ge|bot 〈n. 11〉
1. Vorschlag aus eigenem Antrieb (etwas für einen anderen zu tun), freiwillige Bereiterklärung
3. Gesamtheit der zum Verkauf stehenden Waren
4. 〈umg.〉 Sonderangebot
● ein \Angebot ablehnen, annehmen, ausschlagen; machen Sie mir ein \Angebot! ● ich habe ein sehr günstiges \Angebot bekommen; höchstes \Angebot (bei Auktionen); ein reichhaltiges \Angebot (von Möbeln usw.) ● Rindfleisch ist heute im \Angebot 〈umg.〉 besonders preiswert; \Angebot und Nachfrage regeln die Preise
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Ạn|ge|bot , das; -[e]s, -e:
1.
a) Kaufangebot, Offerte:
jmdm. ein [günstiges, unverbindliches] A. machen;
ein A. erhalten, ablehnen;
wir bitten Sie um Ihr A. über [die], für [die] Lieferung von …;
b) etw., was jmdm. angeboten, vorgeschlagen wird:
das kulturelle A. der Stadt ist dürftig;
auf ein A. eingehen;
von einem A. Gebrauch machen;
c) (bei einer Auktion) erstes Gebot:
das A. beträgt 500 Euro.
2. <o. Pl.> (Kaufmannsspr.) angebotene Ware, Warenangebot:
ein großes, reichhaltiges A.;
das A. ist breit gefächert;
ein preiswertes A. an, von Kleidern;
wir haben heute griechischen Spargel im A. (zum Sonderpreis).
3. <o. Pl.> (Wirtsch.) Gesamtheit der Güter (Waren u. Dienstleistungen), die auf den Markt kommen:
das Verhältnis von A. und Nachfrage.
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Angebot,
1) Wirtschaft: Gesamtmenge der Güter, Dienstleistungen oder Faktorleistungen (z. B. Arbeitsangebote, Kapitalangebote), die die Verkäufer (Anbieter) auf einem Markt absetzen wollen. Die funktionale Beziehung zwischen der angebotenen Gütermenge und den Güter- beziehungsweise Faktorpreisen wird als Angebotsfunktion bezeichnet. Die Angebotsmenge ändert sich theoretisch gleichläufig mit dem Angebotspreis: Steigenden Preisen sind wachsende Angebotsmengen zugeordnet und umgekehrt. Bei anormaler (inverser) Reaktion des Angebots (z. B. am Arbeitsmarkt: um sein Existenzminimum zu sichern, musste ein Arbeiter im 19. Jahrhundert bei sinkendem Lohn mehr Arbeitsstunden anbieten) ändert sich die Angebotsmenge gegenläufig zum Preis: sinkenden Preisen sind steigende Angebotsmengen zugeordnet und umgekehrt.
In der Wirtschaftstheorie werden diese Preis-Mengen-Beziehungen mithilfe der Angebotskurve dargestellt. Die Angebotskurve auf einem Gütermarkt ergibt sich aus der Zusammenfassung der individuellen Angebotskurven der anbietenden Unternehmen (Grenzkosten). Die von einem Unternehmen angebotene Gütermenge wird v. a. bestimmt vom Preis dieses Gutes, vom Preis anderer Güter, von den Preisen der Produktionsfaktoren, von der unternehmerischen Zielsetzung (z. B. möglichst hoher Gewinn), von den technischen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen (z. B. Fertigungstechnik) und von Erwartungen über die wirtschaftliche Entwicklung. Das positive Anstiegsmaß der Angebotskurve auf einem Gütermarkt liegt darin begründet, dass ein steigender Marktpreis zum einen die schon anbietenden Unternehmen veranlasst, ihre Produktion auszudehnen, zum anderen neue Anbieter die Produktion aufnehmen, für die beim alten Preis die Produktion nicht kostendeckend war. Der Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve zeigt den tatsächlich zustande kommenden Marktpreis (Preis). Der Angebotspreis ist die Preisforderung eines Verkäufers bei einer gegebenen Menge. Angebotselastizität ist das Verhältnis der prozentualen Angebotsmengenveränderung zu einer (sie auslösenden) prozentualen Preisänderung (Elastizität). Ursachen für Verschiebungen der Angebotskurve sind u. a. Preisänderungen bei Produktionsfaktoren (z. B. Kostensenkungen) und Veränderungen des angewandten technischen Wissens (z. B. technischer Fortschritt). Eine Rechtsverschiebung (Linksverschiebung) der Angebotskurve bedeutet, dass die Anbieter insgesamt zu dem jeweiligen Preis mehr (weniger) verkaufen wollen.
Das gesamtwirtschaftliche Angebot umfasst die in einer Periode in einer Volkswirtschaft tatsächlich verfügbare Menge an Gütern und Dienstleistungen (tatsächliches, realisiertes Angebot) im Unterschied zum volkswirtschaftlichen Leistungsvermögen, der unter normalen Produktionsbedingungen möglichen, potenziellen Ausbringung (Produktionspotenzial).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Angebot: Angebotspolitik
Angebot: Wirtschaftliche Grundlagen
Preis: Mängel des Preismechanismus
2) Zivilrecht: Willenserklärung, die auf einen Vertragsschluss gerichtet ist (Offerte). An ein Angebot ist der Anbietende grundsätzlich gebunden (vergleiche §§ 145 ff. BGB).
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Ạn|ge|bot, das; -[e]s, -e: 1. a) Kaufangebot, Offerte: jmdm. ein [günstiges, unverbindliches] A. machen; ein A. erhalten, ablehnen; wir bitten Sie um Ihr A. über [die], für [die] Lieferung von ...; b) etw., was jmdm. angeboten, vorgeschlagen wird: das kulturelle A. der Stadt ist dürftig; Er wäre emigriert ..., hätte man ihm nur ein fettes A. aus Hollywood gemacht (K. Mann, Mephisto 304); auf ein A. eingehen; von einem A. Gebrauch machen; c) (bei einer Auktion) erstes Gebot: das A. beträgt 500 DM. 2. <o. Pl.> (Kaufmannsspr.) angebotene Ware, Warenangebot: ein großes, reichhaltiges A.; das A. ist breit gefächert; ein preiswertes A. an, von Kleidern; wir haben heute griechischen Spargel im A. (bieten ihn vorübergehend billiger an); Falkland-Orden im A. (Spiegel 7, 1983, 17). 3. <o. Pl.> (Wirtsch.) Gesamtheit der Güter (Waren u. Dienstleistungen), die auf den Markt kommen: In der Marktwirtschaft regeln A. und Nachfrage den Preis (Gruhl, Planet 235).
Universal-Lexikon. 2012.