Fa|mu|la|tur 〈f. 20〉 Praktikum eines Famulus od. einer Famula im Krankenhaus
* * *
Fa|mu|la|tur, die; -, -en (Med., Pharm.):
Praktikum, das Studierende der Medizin od. Pharmazie im Rahmen ihrer Ausbildung ableisten müssen.
* * *
Famulatur
[lateinisch, zu famulari »Diener sein«] die, -/-en, das nach der Approbationsordnung in der Fassung vom 3. 4. 1979 vorgeschriebene Praktikum eines Medizinstudenten, das als Teil des Studiums nach bestandener Vorprüfung und vor dem 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten ist; umfasst einen Monat Tätigkeit unter ärztlicher Leitung in einer freien Arztpraxis oder bei bestimmten öffentlichen Dienststellen (Gesundheitsbehörden, Jugend-, Sozialhilfe u. a.) und zwei Monate Tätigkeit in einem Krankenhaus sowie abschließend einen 4. Monat entweder in einem Krankenhaus oder bei Behörden oder in einer Arztpraxis. - famulieren, die Famulatur ableisten.
* * *
Fa|mu|la|tur, die; -, -en: Praktikum, das Studierende im Rahmen ihrer Ausbildung ableisten müssen.
Universal-Lexikon. 2012.