Annahme; Hypothese (fachsprachlich); Mutmaßung; Behauptung; These; Spekulation; Verdächtigung; Verdacht
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Ver|mu|tung 〈f. 20〉 Mutmaßung, Annahme ● ich habe die \Vermutung, dass ... ich vermute, dass ...; meine \Vermutung war richtig
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Ver|mu|tung, die; -, -en:
das Vermuten; Annahme:
eine absurde, abwegige V.;
meine V., dass er krank ist, hat sich bestätigt;
diese V. traf nicht zu;
es liegt die V. nahe, dass sie gar nicht kommen wollte;
eine [bestimmte] V. haben, hegen, äußern;
auf -en angewiesen sein.
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Vermutung,
lateinisch Praesụmptio, Recht: Anweisung des Gesammelten an den Rechtsanwendenden, seiner rechtlichen Beurteilung eine bestimmte Sach- oder Rechtslage zugrunde zu legen, wenn bestimmte Umstände gegeben sind. Derjenige, für den die Vermutung spricht, braucht nicht zu beweisen, dass die vermutete Sach- oder Rechtslage besteht. Man unterscheidet widerlegbare und unwiderlegbare Vermutung, je nachdem, ob der Gegenbeweis zugelassen ist oder nicht. Zulässig ist der Gegenbeweis immer dann, wenn er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (§ 292 ZPO). Widerlegbar wird z. B. vermutet, dass jemandem, für den ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, das Recht zustehe (§ 891 BGB) oder dass der Besitzer einer beweglichen Sache auch deren Eigentümer sei (§ 1006 BGB), unwiderlegbar, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Gatten drei Jahre getrennt leben (§ 1566 BGB).
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Ver|mu|tung, die; -, -en: das Vermuten, Annahme: eine absurde, abwegige V.; meine V., dass er krank ist, hat sich bestätigt; diese V. traf nicht zu; es liegt die V. nahe, dass sie gar nicht kommen wollte; eine [bestimmte] V. haben, hegen, äußern; ... und alle meine -en über ihn und sein Leben wurden mir wieder ungewiss (Hesse, Steppenwolf 27); wir sind in diesem Fall auf -en angewiesen.
Universal-Lexikon. 2012.