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Verdacht
Verdächtigung; Vermutung; Misstrauen; Argwohn

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Ver|dacht [fɛɐ̯'daxt], der; -[e]s:
argwöhnische Vermutung, besonders dahin gehend, dass eine bestimmte Person eine heimliche [böse] Absicht verfolge oder in einer bestimmten Angelegenheit der Schuldige sei:
Verdacht schöpfen; ihr kam ein schlimmer Verdacht; sie hatte einen bestimmten Verdacht; der Verdacht richtete sich nicht gegen ihn, sondern gegen seinen Freund; sein Verhalten brachte ihn in den Verdacht der Untreue; sie steht im Verdacht der Spionage, spioniert zu haben; ich habe ihn im, in Verdacht; bei dem Patienten besteht Verdacht auf Krebs (eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass er Krebs hat).
Zus.: Dopingverdacht, Fluchtverdacht, Krebsverdacht, Mordverdacht, Spionageverdacht, Tatverdacht.

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Ver|dạcht 〈m.; -(e)s; unz.〉 Argwohn, Vermutung einer Schuld ● einen \Verdacht auf jmd. anderen abwälzen; einen \Verdacht äußern; sich dem \Verdacht aussetzen, etwas gestohlen zu haben; \Verdacht erregen; der \Verdacht ist auf ihn gefallen; ich habe den \Verdacht, dass ...; \Verdacht schöpfenbegründeter, unbegründeter \Verdacht ● etwas auf \Verdacht tun 〈umg.〉 aufs Geratewohl, ohne genau zu wissen, ob es richtig ist, etwas probieren; jmdn. in \Verdacht bringen; in \Verdacht geraten, kommen; jmdn. in \Verdacht haben, dass er ... vermuten, dass er ...; im \Verdacht des Diebstahls stehen; er ist über jeden \Verdacht erhaben 〈geh.〉 er ist unbescholten, ehrenhaft, integer [<mnddt. vordacht „Argwohn“; → verdenken]

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Ver|dạcht , der; -[e]s, -e u. Verdächte [zu verdenken in dessen alter Bed. »Übles von jmdm. denken, jmdn. in Verdacht haben«]:
argwöhnische Vermutung einer bei jmdm. liegenden Schuld, einer jmdn. betreffenden schuldhaften Tat od. Absicht:
ein [un]begründeter, furchtbarer, schwerer V.;
ein V. verdichtet sich, bestätigt sich, steigt in jmdm. auf, richtet sich gegen jmdn., fällt auf jmdn.;
ihr kam ein schlimmer V.;
jmdn. wegen Verdacht[s] auf Steuerhinterziehung verhaften;
er hatte einen bestimmten, einen bösen, nicht den leisesten, nicht den geringsten V. (Argwohn);
einen V. hegen, äußern, ausräumen, zerstreuen;
V. schöpfen, erregen;
den V. auf jmdn. lenken;
sie setzte sich dem V. aus, Kassiber zu schmuggeln;
jmdn. auf [einen] bloßen V. hin verhaften lassen;
jmdn. im/in V. haben (verdächtigen);
in V. kommen (verdächtigt werden);
er steht im V. der Spionage;
sie ist über jeden V. erhaben (geh.; sie kann nicht verdächtigt werden);
unter dem dringenden V. stehen, ein Verbrechen begangen zu haben;
sich von einem V. befreien;
Ü bei der Patientin besteht V. auf Meningitis, Krebs;
auf V. (ugs.; ohne es genau zu wissen; in der Annahme, dass es richtig, sinnvoll o. Ä. ist: auf V. etw. besorgen, sagen).

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Verdacht,
 
im Strafprozessrecht der die Ermittlung auslösende Tatverdacht.

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Ver|dạcht, der; -[e]s, -e u. Verdächte [zu ↑verdenken in dessen alter Bed. „Übles von jmdm. denken, jmdn. in Verdacht haben“]: argwöhnische Vermutung einer bei jmdm. liegenden Schuld, einer jmdn. betreffenden schuldhaften Tat od. Absicht: ein [un]begründeter, furchtbarer, schwerer V.; Und so hält sich in mir der quälende V. (Stern, Mann 56); ein V. verdichtet sich, bestätigt sich, steigt in jmdm. auf, richtet sich gegen jmdn., fällt auf jmdn.; ihr kam ein schlimmer V.; weil da alle möglichen Verdächte hochkommen (Spiegel 5, 1992, 34); es besteht der V., dass es sich hierbei um einen Mord handelt (Kirst, Aufruhr 126); jmdn. wegen -[s] auf Steuerhinterziehung verhaften; er hatte einen bestimmten, bösen, nicht den leisesten, geringsten V. (Argwohn); einen V. hegen, äußern, ausräumen, zerstreuen; V. schöpfen, erregen; einen, den V. auf jmdn. lenken; die -e/Verdächte konkretisieren; sie setzte sich dem V. aus, Kassiber zu schmuggeln; jmdn. auf [einen] bloßen V. hin verhaften lassen; Namen, die außerhalb jeden -es standen (Spoerl, Maulkorb 28); jmdn. im/in V. haben (verdächtigen); in V. kommen (verdächtigt werden); Er geriet in den V. von Dienstvergehen und Falschaussagen (Spiegel 9, 1988, 50); er steht im V. der Spionage; jmdn. in einen falschen V. bringen (fälschlich verdächtigen); sie ist über jeden V. erhaben (geh.; ist ganz u. gar frei von jeglicher Verdächtigung); Dieser Mann kann mit Bestechung nichts zu tun haben; für mich ist er über jeden V. erhaben (absolut integer); unter dem dringenden V. stehen, ein Verbrechen begangen zu haben; sich von einem V. befreien; Ü ich habe dich als Spender der Blumen in V. (ugs. scherzh.; ich glaube, du hast die Blumen mitgebracht); bei der Patientin besteht V. auf Meningitis, Krebs (es muss eine Meningitis, Krebserkrankung befürchtet werden); *auf V. (ugs.; ohne es genau zu wissen; in der Annahme, dass es richtig, sinnvoll o. ä. ist): auf V. etw. besorgen, sagen; Allerdings sollte man nicht auf V. losfahren, sondern sich zuvor ... erkundigen (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, IX).

Universal-Lexikon. 2012.