Fẹst|punkt 〈m. 1〉 der Lage od. der Höhe nach festgelegter Punkt
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Fẹst|punkt, der:
1. genau gekennzeichneter u. seiner Lage nach bestimmter Punkt, auf den Messungen im Gelände bezogen werden.
2. Bezugspunkt für eine Temperaturskala (z. B. Siedepunkt u. Gefrierpunkt des Wassers).
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Festpunkt,
1) Thermodynamik: Fixpunkt, physikalisch sehr genau definierter, experimentell verhältnismäßig leicht einstellbarer Temperaturpunkt reiner Stoffe (wie Tripel-, Schmelz-, Erstarrungspunkte) zur gesetzlichen Festlegung einer Temperaturskala und zur Eichung von Thermometern. In der internationalen Temperaturskala von 1990 (IST-90) sind 17 definierende Festpunkte zwischen 3 K und 1 357,77 K vereinbart worden, darunter z. B. der Tripelpunkt des Wassers bei 273,16 K (0,01 ºC).
2) Vermessungswesen: an der Erdoberfläche dauerhaft vermarkter (z. B. Pfeiler, Höhenbolzen) Punkt, dessen räumliche Position (Lage und/oder Höhe) oder Schwere genau vermessen ist. Die Gesamtheit der bei einer Landesvermessung (Landesaufnahme) bestimmten Festpunkte bildet das Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld.
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Fẹst|punkt, der: 1. genau gekennzeichneter u. seiner Lage nach bestimmter Punkt, auf den Messungen im Gelände bezogen werden. 2. Bezugspunkt für eine Temperaturskala (z. B. Siedepunkt u. Gefrierpunkt des Wassers).
Universal-Lexikon. 2012.