Flạm|men|wer|fer 〈m. 3〉 im Nahkampf verwendetes Gerät zum Spritzen brennenden Öls mittels einer Gasdruckvorrichtung
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Flạm|men|wer|fer, der:
1. (Militär) im Nahkampf eingesetzte Waffe, bei der flüssiger Brennstoff verspritzt wird, der sich beim Ausströmen entzündet.
2. (ugs. scherzh.) Feuerzeug, das mit großer Flamme brennt.
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Flammenwerfer,
Militärwesen: Gerät, mit dem Ziele auf kurze Entfernungen mittels eines Flammenstrahls bekämpft werden können; setzt sich zusammen aus einem den unter Druck stehenden, verdickten flüssigen Brandstoff (in der Regel Flammöl) enthaltenden Behälter und einem Rohr mit Zündvorrichtung, die die Entzündung des Brandgemisches beim Verlassen des Rohres bewirkt. Seit dem Ersten Weltkrieg kennt man neben tragbaren Tornisterflammenwerfern mit etwa 10 l Flammölinhalt und einer Reichweite bis zu 60 m auch schwere Flammenwerfer (stationär, beweglich auf Anhängern oder - seit dem Zweiten Weltkrieg - auf speziellen Panzerfahrzeugen montiert) mit höherer Reichweite.
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Flạm|men|wer|fer, der: 1. (Milit.) Nahkampfgerät, bei dem flüssiger Brennstoff verspritzt wird, der sich beim Ausströmen entzündet. 2. (ugs. scherzh.) Feuerzeug, das mit großer Flamme brennt.
Universal-Lexikon. 2012.