Freiherr
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Ba|ron 〈m. 1〉
1. Freiherr
2. Anrede für einen Freiherrn
3. 〈fig.〉 jmd., der als Besitzender in einem Wirtschaftszweig einflussreich ist (Gangster\Baron, Öl\Baron)
[<frz. baron <mlat. baro „streitbarer Mann“]
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Ba|ron , der; -s, -e [frz. baron, aus dem Germ., eigtl. = streitbarer Mann]:
1. <o. Pl.> französischer Adelstitel, der dem deutschen »Freiherr« entspricht.
2. <o. Art.> Anrede für einen Freiherrn.
3. Träger des Titels.
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Baron
[englisch 'bærən, französisch ba'rɔ̃; französisch, germanischen Ursprungs, ursprünglich »Lehnsmann«, »streitbarer Mann«] der, -s/-e, seit dem 11. Jahrhundert in Frankreich allgemeine Bezeichnung für einen Burgbesitzer, seit dem 12. Jahrhundert dort und in England ein Kronvasall, der sein Lehen unmittelbar vom König empfing. In England traten seit Richard II. (1377-99) zu den Lehensbaronen die durch den König ernannten »Patentbarone«. Heute ist Baron die unterste Stufe des britischen hohen Adels. In Frankreich nahmen viele Aftervasallen seit dem 13. Jahrhundert den Titel Baron an; seitdem gehört hier der Baron zum niederen Adel. Im deutschen Sprachgebiet kam das romanisierte Wort seit dem 16. Jahrhundert als Anrede für den Freiherrn auf, als »Baronin« für die Freifrau, als »Baronesse« für das Freifräulein.
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Ba|ron, der; -s, -e [frz. baron, aus dem Germ., eigtl. = streitbarer Mann]: 1. <o. Pl.> frz. Adelstitel, der dem dt. „Freiherr“ entspricht. 2. <o. Art.> Anrede für einen Freiherrn. 3. Träger des Titels.
Universal-Lexikon. 2012.