Fọrst|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 staatl. Maßnahmen zur Regelung der Größe u. Verteilung der Waldfläche u. zur Förderung der Forstwirtschaft bzw. der Holzerzeugung nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten
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Forstpolitik,
alle Maßnahmen des Staates, die im öffentlichen Interesse zur Erhaltung, Mehrung und nachhaltigen Nutzung des Waldes getroffen werden. Forstpolitik hat einen Ausgleich zu treffen zwischen den Interessen der Forstwirtschaft und dem öffentlichen Interesse mit dem Ziel der Erhaltung ausreichend großer und gesunder Wälder. Sie stützt sich auf gesetzliche Vorschriften, Verbote und Gebote zur Abwendung von Gefahren und Eingriffen in die Wälder und fördert mit Aufforstungsbeihilfen den Aufbau neuer Wälder.
E. Niesslein: F. (1985).
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Fọrst|po|li|tik, die: Maßnahmen der Forstverwaltung, die im öffentlichen Interesse u. zur Erhaltung u. Förderung des Waldes durchgeführt werden.
Universal-Lexikon. 2012.