Teilnahme; Anteilnahme; Offenheit; Neugierde; Neugier; Aufgeschlossenheit; Motivation; Relevanz; Wichtigkeit; Belang
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In|te|res|se [ɪntə'rɛsə], das; -s, -n:1. <ohne Plural> besondere Aufmerksamkeit, die man jmdm., etwas schenkt:
etwas mit Interesse verfolgen; für/an etwas großes, geringes Interesse haben.
2. <Plural> das, woran jmdm. sehr gelegen ist, was für jmdn. wichtig, nützlich ist:
als leitender Angestellter muss er die Interessen des Betriebs vertreten.
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◆ In|ter|ẹs|se 〈n. 28〉
1. Aufmerksamkeit, Beachtung, Anteilnahme, Wissbegierde, Neigung; Ggs Desinteresse
2. Vorteil, Nutzen, Sache, für die man eintritt
3. Belang, Wichtigkeit
4. 〈Kaufmannsspr.〉 Nachfrage
5. 〈nur Pl.〉 \Interessen Zinsen
● das \Interesse der Allgemeinheit, der breiten Masse, des Volkes, des Wählers; im \Interesse der Konsumenten, Kunden, des Verbrauchers ● auseinandergehen: unsere \Interessen gehen auf diesem Gebiet weit auseinander; unsere \Interessen berühren sich, laufen parallel; jmds. \Interessen entsprechen, förderlich sein; \Interesse erregen, erwecken, gewinnen, zeigen; ich habe das \Interesse daran verloren; jmds. \Interessen vernachlässigen; jmds. \Interessen vertreten, wahren, wahrnehmen; jmds. \Interessen zuwiderlaufen ● außerordentliches, großes, geringes, lebhaftes, offenkundiges, reges, wachsendes \Interesse; ihr besonderes \Interesse gilt der modernen Malerei; gegensätzliche \Interessen; geistige, literarische, naturwissenschaftliche, sportliche \Interessen; wir haben viele gemeinsame \Interessen; ich habe nicht das geringste, leiseste \Interesse daran; für diesen Artikel besteht kein, starkes, wenig \Interesse; es geht hier um persönliche \Interessen ● ich habe kein \Interesse an diesem Konzert; haben Sie \Interesse an einer Küchenmaschine? möchten Sie eine Küchenmaschine kaufen?; etwas aus \Interesse tun; bei ihr überwiegt das \Interesse für Musik; er hat gegen das \Interesse seiner Firma gehandelt, verstoßen; in jmds. \Interesse handeln; es liegt in unser aller \Interesse; es ist auch in deinem \Interesse, dass du ...; im \Interesse der Sache etwas tun; etwas mit großem \Interesse verfolgen; das ist für mich nicht von \Interesse [lat., „dabei sein, teilnehmen“]
◆ Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.
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In|te|r|ẹs|se [auch: ɪn'trɛsə ], das; -s, -n [unter Einfluss von frz. intérêt = Anteil(nahme); Nutzen, Vorteil (< lat. interest = es bringt Nutzen) zum mlat. Subst. interesse = aus einer Ersatzpflicht resultierender Schaden (aus der Sicht des Gläubigers = Nutzen, Vorteil, Gewinn), zu lat. interesse = von Wichtigkeit sein]:
1. <o. Pl.> geistige Anteilnahme, Aufmerksamkeit:
großes, lebhaftes, geringes I. an jmdm., etw. haben;
für jmdn., etw./an jmdm., etw. I. zeigen, bekunden;
jmds. I. wecken;
im Brennpunkt des öffentlichen -s stehen;
etw. mit großem I. lesen, verfolgen;
diese Sache ist nicht von I. (erregt niemandes Interesse, Aufmerksamkeit);
Informationen von großem, höchstem, allgemeinem I.
2.
a) <meist Pl.> Neigung, Vorliebe:
keine geistigen -n haben;
nur seinen -n leben;
gemeinsame -n haben;
b) Neigungen zum Erwerb, Kauf:
an diesem Artikel besteht kein I.;
haben Sie I., den Wagen zu kaufen?
3.
a) das, woran jmdm. sehr gelegen ist, was für jmdn. od. etw. wichtig od. nützlich ist; Nutzen, Vorteil:
seine eigenen, gemeinsame -n verfolgen;
im I. des Friedens, der Allgemeinheit;
im eigenen I. handeln;
dies liegt in unser aller I.;
b) <meist Pl.> Bestrebung, Belange:
die wirtschaftlichen -n eines Staates;
dies läuft unseren [geschäftlichen] -n zuwider;
seine -n durchsetzen;
jmds. -n wahrnehmen, vertreten.
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Interẹsse
[unter Einfluss von französisch intérêt »Anteil(nahme)« zu lateinisch interesse »von Wichtigkeit sein«, mittellateinisch substantiviert im Sinne von »Nutzen«, »Vorteil«, »Gewinn«] das, -s/-n,
2) Philosophie: Von der römisch-rechtlichen Formel des »id quod interest« zur Schadensersatzregelung entwickelte sich der Begriff Interesse als Nutzen beziehungsweise Intention auf Nützliches (aller Art) über das Religiös-Moralische (15./16. Jahrhundert) und Politische (17. Jahrhundert) auch ins Ästhetische und Erkenntnistheoretische, deren Verbindung bei A. G. Baumgarten vollzogen wurde. Ästhetisch bezeichnet Interesse menschliche Aufmerksamkeit und Anteilnahme als wesentliche Voraussetzung und Ziel des Kunstwerks; die »Einheit des Interesses« wurde im 18. Jahrhundert zu einer Forderung an den Künstler, v. a. bezogen auf die Einheit des Dramas. Der französische Schriftsteller J.-F. Marmontel bestimmte die poetische Schönheit schlechthin als Interesse. Anthropologische und ästhetische Gesichtspunkte verband C. Garve (»Einige Gedanken über das Interessierende«, 1771): Im gelingenden Kunstwerk zeige sich das Interesse des Menschen am Menschen selbst. Von hier versteht sich auch noch die scheinbar gegenläufige Formulierung I. Kants vom (unparteilichen) »interesselosen Wohlgefallen« am Kunstwerk, das eine moralische Konnotation hat wie das französische »désinteressement« (Interesselosigkeit) im 17. Jahrhundert. Eine modern ästhetische Wertung fand Interesse als das »Interessante« bei F. Schlegel; es wird der klassischen Kunstauffassung entgegengesetzt und soll die unvermeidliche »provisorische Gültigkeit« aller modernen Kunst ausdrücken und bekennen. Erkenntnistheoretisch unterstrich C. A. Helvétius erstmals und positiv das Interesse als Grundverfasstheit des menschlichen Geistes und Voraussetzung seiner Orientierungsfähigkeit und sozialen Kommunikation; es begründet jede Form von Einschätzung der Um- und Mitwelt. Kant differenzierte zwischen pathologischen, von der Zufälligkeit menschlichen Wollens geleitetem Interesse und dem (praktischen) Interesse der Vernunft an sich selbst und an höchsten menschlichen Zwecken. Von einem ursprünglichen »Trieb« und »Interesse für Wahrheit« sprach J. G. Fichte (»Über Belebung und Erhöhung des reinen Interesses für Wahrheit«, 1795). Über die Wissenssoziologie und M. Scheler wurde das Problem der Interessenbedingtheit der Erkenntnis in seiner Mehrdeutigkeit analysiert, positiv als lebendige Aktivität der Intelligenz selbst, negativ als Störung durch außerintellektuelle Motive und Tendenzen, neutral als sachliche Verknüpfung der Erkenntnisleistungen mit realen Lebenssituationen. Unter wissenschaftsgeschichtlichen, soziologischen und ethischen Gesichtspunkten griff J. Habermas Schelers Themenstellung mit den Begriffen »Erkenntnis und Interesse« sowie »erkenntnisleitendes Interesse« auf. In der praktischen Philosophie ist die Unterscheidung zwischen partikularen, allgemeinen und verallgemeinerungsfähigen Interessen bedeutsam geworden.
H. K. F. Wild: Der Anteil des I. am Werden von Weltanschauungen u. deren Einfluß auf das Erkennen (Diss. Bonn 1934);
E. W. Orth: I., in: Geschichtl. Grundbegriffe. Histor. Lex. zur polit.-sozialen Sprache in Dtl., hg. v. O. Brunner u. a., Bd. 3 (1982);
J. Habermas: Erkenntnis u. I. (111994).
3) Psychologie: die individuell unterschiedliche und relativ konstante Bereitschaft, sich mit bestimmten Gegenständen, Zielen, Tätigkeiten und Aufgaben zu beschäftigen, die subjektiv als besonders wichtig empfunden werden.
4) Recht: 1) im Privatrecht der in Geld schätzbare Wert eines bestimmten Gutes, den dieses für eine bestimmte Person hat. Es kommt nicht auf den objektiven Verkehrswert an, sondern darauf, welchen Wert das Gut gerade für diese Person hat (subjektiver Wert). Der Begriff des Interesses deckt sich mit dem des Schadens, der ersetzt werden muss, wenn das Gut beeinträchtigt wird (Schadensersatz). Im Vertragsrecht wird zwischen negativem und positivem Interesse unterschieden. Bei zu ersetzendem positivem Interesse muss der Geschädigte so gestellt werden, als ob sein Vertragspartner erfüllt hätte. Er kann darum auch entgangenen Gewinn geltend machen. Bei negativem Interesse ist der Geschädigte so zu stellen, als ob er nie mit dem Schädiger in Kontakt gekommen wäre. Er kann darum verlangen, dass insbesondere seine Aufwendungen oder Ähnliches ersetzt werden. Häufig wird das negative Interesse nach oben durch das positive Interesse begrenzt (so z. B. bei der Anfechtung). 2) Im öffentlichen Recht meint das öffentliche Interesse das allgemeine Wohl; es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt gemäß dem Sinn und Zweck einer Regelung entsprechend ergründet werden muss. Die Verfahrensordnungen (z. B. § 256 ZPO) kennen zudem das rechtliche Interesse, das die Frage betrifft, ob der Einzelne ein schützenswertes Bedürfnis nach Rechtsschutz hat.
5) Soziologie: die für bestimmte Personen oder Gruppen, Schichten, Klassen, ganze Gesellschaften einer historisch-spezifischen Entwicklungsstufe gemeinsame, ihnen mehr oder weniger deutlich bewusste Gesamtheit der Einstellungen und Erwartungen zu den Bedingungen, Möglichkeiten und Zielsetzungen des individuellen wie sozialen Daseins. Das subjektive Interesse eines Individuums kann objektiv als falsch gelten, wenn der Betroffene nicht über ausreichende Informationen und damit Interpretationsvoraussetzungen verfügt, seine soziale Lage zu erkennen, oder wenn ihn andere bewusst und manipulativ an der Erkennung seiner objektiven Interessen hindern. Entsprechend der Möglichkeit homogener oder heterogener Interessenbildung unter verschiedenen Mitgliedern einer Gesellschaft werden Einzel-, Gruppen-, Klassen-, Allgemeininteressen unterschieden.
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In|te|rẹs|se [auch: ɪn'trɛsə], das; -s, -n [unter Einfluss von frz. intérêt = Anteil(nahme); Nutzen, Vorteil (< lat. interest = es bringt Nutzen) zum mlat. Subst. interesse = aus einer Ersatzpflicht resultierender Schaden (aus der Sicht des Gläubigers = Nutzen, Vorteil, Gewinn), zu lat. interesse = von Wichtigkeit sein]: 1. <o. Pl.> geistige Anteilnahme, Aufmerksamkeit: großes, lebhaftes, geringes I. an jmdm., etw. haben; sie haben sicher kein I. daran (sind nicht daran interessiert, denken nicht daran), es weiterzuerzählen (Bieler, Mädchenkrieg 315); für jmdn., etw./an jmdm., etw. I. zeigen, bekunden; jmds. I. wecken; im Brennpunkt des öffentlichen -s stehen; etw. mit großem I. lesen, verfolgen; diese Sache ist nicht von I. (erregt niemandes Interesse, Aufmerksamkeit); ein sehr persönliches Dokument, das gleichwohl von höchstem allgemeinen I. ist (Reich-Ranicki, Th. Mann 201). 2. a) <meist Pl.> Neigung, Vorliebe: keine geistigen -n haben; nur seinen -n leben; gemeinsame -n haben; Wie gesagt, sie hat ihre -n aufgegeben, aus Liebe (Brot und Salz 346); b) Neigungen zum Erwerb, Kauf: an diesem Artikel besteht kein I.; haben Sie I., den Wagen zu kaufen? 3. a) das, woran jmdm. sehr gelegen ist, was für jmdn. od. etw. wichtig od. nützlich ist; Nutzen, Vorteil: Adam Smith ging davon aus, dass jede private Verfolgung der eigenen -n sich zum gemeinsamen Wohl des Ganzen entwickeln würde (Gruhl, Planet 219); im eigenen I. handeln; im I. des Friedens, der Allgemeinheit; dies liegt in unser aller I.; dass eine Großstadt nicht nach den -n der Bewohner wächst (Kühn, Zeit 118); b) <meist Pl.> Bestrebung, Belange: die wirtschaftlichen -n eines Staates; dies läuft unseren -n zuwider; seine -n durchsetzen; jmds. -n wahrnehmen, vertreten; dass es schön wäre, wenn Sie auch an meine geschäftlichen -n etwas dächten (Reich-Ranicki, Th. Mann 15). 4. <nur Pl.> (veraltet) Zinsen; Zinsgewinn: ∙ So gewiss ich neunhundert Thaler von ihm geborgt habe, so gewiss will ich sie Ihm, mit -n, wiedergeben (Lessing, Die alte Jungfer III, 7); Ich habe funfzig Taler in meinem Felleisen, die sollen auf -n gelegt werden (zinsbringend angelegt werden) für dein erstes Kind (Cl. Brentano, Kasperl 364).
Universal-Lexikon. 2012.