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Frau, die (z. B. als Angestellte einer Kommune, eines Betriebes) damit betraut ist, die Rechte von Frauen zu vertreten.
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Frauenbeauftragte,
Gleichstellungsbeauftragte, Bezeichnung für Frauen, deren Aufgabe es ist, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Leben aufzudecken und abzubauen. Meist sind Frauenbeauftragte in so genannten Gleichstellungsstellen bei Kommunen, auf der Ebene der Bundesländer, an Universitäten und in Betrieben eingesetzt. Die erste Gleichstellungsstelle in einer Kommune wurde 1982 in Köln eingerichtet, inzwischen (1996) beläuft sich ihre Zahl auf fast 1 500. Zudem verfügen Bund und Länder über eigene Gleichstellungsstellen, u. a. Ministerien, innerhalb ihrer Regierungen. Zu den nicht fest umrissenen Aufgaben einer Frauenbeauftragten gehören u. a.: Prüfung von Vorhaben, Maßnahmen, Gesetzen und Verordnungen auf mögliche Benachteiligung von Frauen; Erstellung und Kontrolle von Frauenförderplänen; Beratung Rat suchender Bürgerinnen (z. B. bei Misshandlung und Vergewaltigung, Sozialhilfeanträgen, Ausbildungsplatzsuche und Arbeitsmarktfragen); Förderung von Frauenhäusern; Kontakte zu Frauengruppen; Durchführung von Veranstaltungen zu frauenrelevanten Themen; Erstellung und Veröffentlichung von Studien.
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Frau|en|be|auf|trag|te, die: Frau, die (z. B. als Angestellte einer Kommune, eines Betriebes) damit betraut ist, die Rechte von Frauen zu vertreten, besonders die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Leben zu verhindern.
Universal-Lexikon. 2012.