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Friedensabkommen
Frie|dens|ab|kom|men 〈n. 14; Pol.〉 Abkommen zur Beendigung einer bewaffneten Auseinandersetzung, Vereinbarung zur Friedenssicherung in einem Krisengebiet ● ein \Friedensabkommen verletzen

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Friedensabkommen,
 
in der Schweiz zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften geschlossene Vereinbarung, in der sich beide Seiten verpflichten, »wichtige Meinungsverschiedenheiten und allfällige Streitigkeiten nach Treu und Glauben gegenseitig abzuklären, sie nach Bestimmungen dieser Vereinbarungen zu erledigen zu suchen und für ihre ganze Dauer unbedingt den Frieden zu wahren«. Das Friedensabkommen wurde am 15. 5. 1937 in der Uhren- und am 19. 7. 1937 in der Maschinen- und Metallindustrie abgeschlossen und ähnlich auch in anderen schweizerischen Wirtschaftszweigen übernommen. Das Friedensabkommen wurde Modell für die späteren Gesamtarbeitsverträge mit zusätzlichen Lohn-, Ferien- und Kinderzulagenbestimmungen.

Universal-Lexikon. 2012.