Ge|mein|kos|ten 〈Pl.〉 Kosten in einem Produktionsbetrieb, die nicht auf einzelne Produkte verteilt werden können
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Ge|mein|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.):
Kosten, die nicht im Einzelnen erfassbar sind; indirekte Kosten.
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Gemeinkosten,
Kosten, die einer Bezugsgröße (z. B. Erzeugniseinheit, Kostenstelle, Periode) nicht direkt zurechenbar sind (Gegensatz: Einzelkosten), weil der entsprechende Faktoreinsatz nicht von dieser Bezugsgröße allein veranlasst worden ist (z. B. Abschreibungen auf ein Gebäude, in dem mehrere Leistungen produziert werden). Im Unterschied zu diesen »echten« Gemeinkosten wird bei den »unechten« Gemeinkosten auf eine grundsätzlich mögliche direkte Zurechnung aus Vereinfachungsgründen (Wirtschaftlichkeit) verzichtet. In der Vollkostenrechnung werden die Gemeinkosten mithilfe von Verrechnungsschlüsseln den Erzeugniseinheiten zugerechnet (Gemeinkostenzuschlag). In der Einzelkostenrechnung - einer Form der Teilkostenrechnung - werden den jeweiligen Bezugsobjekten nur deren Einzelkosten zugeordnet. Die Gemeinkosten werden als Block dem Deckungsbeitrag gegenübergestellt. Damit wird zwar die problematische Kostenschlüsselung vermieden, jedoch führt das Rechnen mit Teilkosten bei bestimmten betrieblichen Entscheidungen (Bestandsbewertung, Preisfindung) zu anderen Schwierigkeiten. (Kostenrechnung)
Die große Bedeutung der Gemeinkosten hat in zahlreichen Betrieben zu einer fallweisen oder ständigen Analyse der wichtigsten Gemeinkosten verursachenden Faktoren (wie Verwaltung, Lagerhaltung, Informationswesen und Entwicklung) mit dem Ziel einer Kostenreduktion geführt (Gemeinkostencontrolling, Gemeinkostenmanagement, Gemeinkostenwertanalyse, Zero-Base-Budgeting).
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Ge|mein|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.): Kosten, die nicht im Einzelnen erfassbar sind; indirekte Kosten: Die damit verbundene Entlastung von Personal- und anderen G. (Spiegel 11, 1994, 14).
Universal-Lexikon. 2012.