Ge|ne|ral|obe|re(r) 〈m. 29〉 Vorsteher einer Klostergemeinschaft
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Generaloberer,
katholisches Ordenswesen: der oberste Vorsteher einer Ordensgemeinschaft. Die genaue Bezeichnung des Generaloberen ist in den einzelnen Orden verschieden: Generalabt bei den alten Orden (regulierte Chorherren, einzelne Benediktinerzweige, Zisterzienser u. a.), Generalmagister (Dominikaner), Generalminister (Franziskaner), Generalpraepositus (Jesuiten), Generalprior (Augustiner), Generalsuperior (sehr häufig). Eine umfassende Oberleitung steht dem Generaloberen nur in den neuzeitlichen, zentralisierten Ordensgemeinschaften zu, nicht in den alten mit Abtsverfassung. Der Generalobere wird, soweit er Abt ist, auf unbefristete Zeit oder nach Partikularrecht auf Altersgrenze, sonst meist auf Zeit (3, 6, 8, 12 Jahre) durch das Generalkapitel gewählt. - Bei den weiblichen Ordensgemeinschaften heißt die oberste Vorsteherin in der Regel Generaloberin.
Universal-Lexikon. 2012.