Au|gus|ti|ner 〈m. 3〉 Mönch des Augustinerordens
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Au|gus|ti|ner, der; -s, - [nach dem Kirchenlehrer Augustinus (354–430)]:
Angehöriger der auf der Augustinerregel aufgebauten Ordensgemeinschaften.
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Augustiner,
zusammenfassende Bezeichnung für zahlreiche nach der Augustinusregel lebende männliche und weibliche Ordensgemeinschaften, besonders für:
1) Augustinerchorherren, auch Regularkanoniker des heiligen Augustinus genannt (lateinisch Canonici Regulares Sancti Augustini, Abkürzung CSA). Zur Zeit der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts führten viele Dom- und Stiftskapitel das gemeinsame Leben auf der Grundlage der Augustinusregel ein; aus ihren Zusammenschlüssen entstanden die Augustinerchorherren. Sie verbinden das klösterliche Gemeinschaftsleben mit dem priesterlichen Dienst. Anfang des 16. Jahrhunderts erreichten sie ihre größte Verbreitung. 1959 schlossen sich alle selbstständigen Kongregationen zu einer Konföderation unter einem Abtprimas zusammen, mit weltweit (2000) rd. 780 Mitgliedern in neun selbstständigen Kongregationen. Hauptaufgabenfelder sind Seelsorge und Unterricht.
2) Augustiner, früher Augustinereremiten, katholischer Orden; entstanden im 13. Jahrhundert als Zusammenschluss kleinerer Eremitenvereine; sie waren im Mittelalter und bis zur Französischen Revolution sehr zahlreich. Heute bestehen drei Zweige: 1) Augustiner (lateinisch Ordo Fratrum Sancti Augustini, Abkürzung OSA, Orden der Brüder des heiligen Augustinus), bis 1963: Augustinereremiten (lateinisch Ordo Fratrum Eremitarum Sancti Augustini, Abkürzung OESA), mit dem Sitz des Generalpriors in Rom und (2000) rd. 2 900 Mitgliedern. Sie sind in Seelsorge und Unterricht tätig; auch in Deutschland verbreitet. 2) Augustinerrekollekten, der im 16. Jahrhundert entstandene unbeschuhte spanische Zweig; seit 1912 ein eigener Orden (lateinisch Ordo Augustinianorum Recollectorum, Abkürzung OAR) mit Sitz des Generalpriors in Rom und etwa 1 200 Mitglieder; mit sehr strenger, asketisch-beschaulichen Lebensweise und Tätigkeit in Mission und Unterricht. 3) Augustinerbarfüßer, der im 16. Jahrhundert entstandene unbeschuhte italienische Zweig mit dem Sitz des Generalpriors in Rom und rd. 230 Mitglieder; mit strenger Askese, Seelsorgetätigkeit.
3) Augustiner von Mariä Himmelfahrt, Assumptionisten.
4) Augustinerinnen, im weiteren Sinn alle weiblichen Ordensgemeinschaften mit der Augustinusregel, im engeren Sinn der weibliche Zweig der Augustiner (Zweiter Orden) mit rd. 80 Klöstern (v. a. in Italien und Spanien). Hauptaufgabenfelder sind die Kranken- und Altenpflege.
Von den Augustinerinnen zu unterscheiden sind die Augustinerchorfrauen, auch Regularkanonissen des heiligen Augustinus genannt (lateinisch Canonissae Regulares Sancti Augustini, Abkürzung CSA). Die im Gefolge der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts entstandenen Klöster der nach der Augustinusregel lebenden Augustinerchorfrauen waren selbstständig oder bildeten den weiblichen Zweig der entsprechenden Chorherren-Kongregation. In der Säkularisation von 1803 wurden die meisten Klöster aufgehoben. Heute bestehen in Deutschland noch vier in einer Föderation zusammengeschlossene Klöster (Essen, Hagen, Offenburg, Paderborn) des 1597 gegründeten Zweiges der Augustinerchorfrauen der Congregatio Beatae Mariae Virginis, Abkürzung B. M. V. Hauptaufgabenfelder sind Erziehung und Unterricht.
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Au|gus|ti|ner, der; -s, - [nach dem Kirchenlehrer Augustinus (354-430)]: Angehöriger der auf der Augustinerregel aufgebauten Ordensgemeinschaften.
Universal-Lexikon. 2012.