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Generationenvertrag
Ge|ne|ra|ti|o|nen|ver|trag 〈m. 1u; Pol.〉 System der Altersversorgung, das die Verantwortung der jüngeren, arbeitsfähigen Generation für die Sicherung der Renten der älteren Generation beinhaltet

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Ge|ne|ra|ti|o|nen|ver|trag, der <o. Pl.>:
Art u. Weise, in der in der Rentenversicherung jeweils die im Arbeitsleben stehende Generation die Renten für die Generation der Rentner erarbeitet.

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Generationenvertrag,
 
Bezeichnung für die v. a. der Rentenversicherung zugrunde liegende »Solidarität zwischen den Generationen«, durch die - anstelle der früheren Solidarität in der Großfamilie - die ältere, nicht mehr erwerbstätige Generation heute am Sozialprodukt teilhat, und zwar dadurch, dass vom Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung entsprechende Beiträge abgezogen werden.

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Ge|ne|ra|ti|o|nen|ver|trag, der <o. Pl.>: Art u. Weise, in der in der Rentenversicherung jeweils die im Arbeitsleben stehende Generation die Renten für die Generation der Rentner erarbeitet.

Universal-Lexikon. 2012.