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Geschworene
Ge|schwo|re|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Laienrichter(in) des Schwurgerichts [→ schwören]

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Ge|schwo|re|ne , die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österr. amtl. auch:) Geschworne, die/eine Geschworne; der/einer Geschwornen, die Geschwornen/zwei Geschworne [Geschworener]:
1. (veraltet) Schöffin an einem Schwurgericht.
2.
a) (in Österreich) Laienrichterin, die bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter od. der Richterin über das Strafmaß entscheidet;
b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichterin, die unabhängig vom Richter od. von der Richterin über die Schuld des Angeklagten od. der Angeklagten entscheidet.

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Geschworene,
 
nicht rechtsgelehrte Beisitzer (Laienrichter) des Schwurgerichts, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1972 Schöffen heißen. - In Österreich und in der Schweiz wird die Bezeichnung Geschworene für Laienrichter verwendet, die in einem Geschworenengericht mitwirken (Schwurgericht).
 

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Ge|schwo|re|ne, österr. amtl. auch: Geschworne, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> [spätmhd. gesworne = derjenige, der geschworen hat u. damit eidlich verpflichtet ist]: 1. (veraltet) Schöffe an einem Schwurgericht. 2. a) (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet; b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet: seit ... 1215 konnte kein freier Engländer ohne den ... Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).

Universal-Lexikon. 2012.