Ge|wịnn|vor|trag 〈m. 1u; Kaufmannsspr.〉 Gewinnteil, der auf das nächste Jahr übertragen wird
* * *
Gewinnvortrag,
der Teil des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft, der nicht an die Gesellschafter verteilt und nicht in die Gewinnrücklagen eingestellt, sondern in das nächste Jahr übertragen wird. Er kann in der Bilanz dieses Geschäftsjahres gesondert als »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr« ausgewiesen oder in den Bilanzgewinn einbezogen werden.
* * *
Ge|wịnn|vor|trag, der (Wirtsch.): bei der Bilanz eines Unternehmens nicht verteilter Rest des Gewinns (1), der auf das nächste Jahr übertragen wird.
Universal-Lexikon. 2012.