Ka|pi|tal|ge|sell|schaft 〈f. 20〉 Handelsgesellschaft, bei der die Gesellschafter in erster Linie mit Kapital, weniger an der persönl. Leitung des Unternehmens beteiligt sind
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Ka|pi|tal|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.):
Handelsgesellschaft, bei der die Beteiligung der Gesellschafter mit einem bestimmten Kapital im Vordergrund steht.
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Kapitalgesellschaft,
Recht: Bezeichnung für die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Kapitalgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigene Rechtspersönlichkeit haben (juristische Person), die Gesellschafter (Ausnahme: die Komplementäre der KGaA) nicht persönlich haften und dass deswegen besondere gesetzliche Vorschriften über die Aufbringung und Erhaltung eines bestimmten Kapitals (Grundkapital, Stammkapital) gelten. - Gegensatz: Personengesellschaft.
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Ka|pi|tal|ge|sell|schaft, die: Handelsgesellschaft, bei der die Beteiligung der Gesellschafter mit einem bestimmten Kapital im Vordergrund steht.
Universal-Lexikon. 2012.