Hạn|dels|schu|le 〈f. 19〉 Ausbildungsstätte für Kaufleute u. kaufmänn. Angestellte ● höhere \Handelsschule H. nach Abschluss der mittleren Reife
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Hạn|dels|schu|le, die:
auf einen kaufmännischen Beruf vorbereitende Fachschule:
eine höhere H.
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Handelsschule,
1) meist zwei- oder dreijährige Berufsfachschule kaufmännischer Richtung; sie setzt einen qualifizierten Hauptschulabschluss voraus. Die Handelsschule vermittelt u. a. Kenntnisse in Maschinenschreiben, Kurzschrift, Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Deutsch, Englisch. Ein qualifiziertes Examen verleiht die Fachoberschulreife. Neben den öffentlichen bestehen zahlreiche private Handelsschulen (auch mit halb- und einjährigen Kursen zur Vorbereitung für bürotechnische Arbeiten). Die ersten Handelsschulen wurden im 18. Jahrhundert gegründet; 2) höhere Handelsschule, ein- und zweijährige Berufsfachschule, die die mittlere Reife (einschließlich Fachoberschulreife) voraussetzt; es wird zusätzlich u. a. Unterricht in Betriebswirtschaftslehre, Finanzmathematik und einer zweiten Fremdsprache erteilt. Der Besuch der höheren Handelsschule führt zur Fachhochschulreife. - Bei einer nachfolgenden Berufsausbildung (wirtschafts- und steuerberatende Berufe) wird der Abschluss einer Handelsschule oder höheren Handelsschule auf das erste, in bestimmten Fällen auch auf die erste Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres angerechnet (maßgebend ist die Stundenzahl des fachbezogenen Unterrichts laut Lehrplan.)
In Österreich ist die Handelsschule eine berufsbildende mittlere Schule, die an die achte Schulstufe anschließt und in drei Jahren eine kaufmännische Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft vermittelt. Als Sonderformen gibt es Handelsschulen für berufstätige Personen. (Handelsakademie)
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Hạn|dels|schu|le, die: auf einen kaufmännischen Beruf vorbereitende Fachschule: eine höhere H.
Universal-Lexikon. 2012.