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Holdinggesellschaft
Hol|ding|ge|sel|lschaft 〈a. engl.: [ hl-] f. 20Gesellschaft, die sich mit der Verwaltung von Geschäftsanteilen (bes. Aktien) anderer Firmen befasst u. sie dadurch kontrolliert; Sy 〈kurz〉 Holding [<engl. holding company]

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Hol|ding|ge|sell|schaft, die [engl. holding company; zu: holding = (Aktien)besitz u. company = Gesellschaft] (Wirtsch.):
Gesellschaft, die nicht selbst produziert, die aber Aktien anderer Gesellschaften besitzt u. diese dadurch beeinflusst od. beherrscht; Beteiligungsgesellschaft.

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Holdinggesellschaft
 
['həʊldɪȖ-; von englisch to hold »halten«], Holding, Beteiligungsgesellschaft, im weiteren Sinn eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften als Vermögensanlage erwirbt und verwaltet (auch Kapitalverwaltungsgesellschaft oder vermögensverwaltende Holdinggesellschaft), im engeren Sinn eine Gesellschaft, die darüber hinaus auch die wirtschaftliche Beeinflussung oder Beherrschung der anderen rechtlich selbstständigen Gesellschaften durch einheitliche Leitung und Verwaltung bezweckt (geschäftsführende Holdinggesellschaft). Solche Holdinggesellschaften dienen häufig als Ober- oder Dachgesellschaften von Konzernen, die selbst keine Produktions- oder Handelsfunktionen ausüben und somit eine rechtliche Verselbstständigung der Konzernhauptverwaltung darstellen. Holdinggesellschaften haben durchweg die Form der AG oder GmbH und werden in der Regel dadurch gebildet, dass mehrere Gesellschaften ihre Aktien in eine neu gegründete AG einbringen und dafür Aktien der Holdinggesellschaft erhalten (Effektensubstitution).

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Hol|ding|ge|sell|schaft, die [engl. holding company; zu: holding = (Aktien)besitz u. company = Gesellschaft] (Wirtsch.): Gesellschaft, die nicht selbst produziert, die aber Aktien anderer Gesellschaften besitzt u. diese dadurch beeinflusst od. beherrscht; Beteiligungsgesellschaft.

Universal-Lexikon. 2012.