Be|tei|li|gungs|ge|sell|schaft 〈f. 20; Wirtsch.; Börse〉 Gesellschaft, die Aktien u. Gesellschaftsanteile an anderen Unternehmen erwirbt u. diese verwaltet (oft zur finanziellen Zusammenfassung eines Konzerns)
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Be|tei|li|gungs|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.):
Holdinggesellschaft.
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Beteiligungsgesellschaft,
1) Synonym für eine Holdinggesellschaft, ein Unternehmen, dessen Aufgabe darin besteht, Beteiligungen (mindestens 25 % Anteilbesitz) an anderen Unternehmen zu halten, zu verwalten und die Geschäftspolitik dieser Unternehmen zu koordinieren; 2) Gesellschaft, die gesunden, zukunftsträchtigen Unternehmen befristet Eigenkapital zur Verfügung stellt, indem sie Minderheitsbeteiligungen (unter 50 %) auf Zeit eingeht. Zielgruppe der Beteiligungsgesellschaften sind v. a. Existenzgründer u. a. Unternehmen mit wachstumsbedingtem hohem Kapitalbedarf, mittelständisches Unternehmen im Vorfeld der Börseneinführung sowie Manager, die ihr bisheriges oder ein fremdes Unternehmen erwerben möchten (Management-Buy-out). Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften sind Banken, Versicherungs- und große Industrieunternehmen sowie Kammern, Verbände und zum Teil Bundesländer. Innerhalb der Beteiligungsgesellschaft können nach dem Geschäftszweck Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Venture-Capital-Gesellschaften (Risikokapital) und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften unterschieden werden. Letztere unterliegen dem Gesammelten über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft i. d. F. v. 17. 12. 1987 und sind von Vermögen- und Gewerbesteuern befreit.
Die im Bundesverband Deutsche Kapitalbeteiligungsgesellschaften German Venture Capital Association e. V. (BVK) zusammengeschlossenen 76 Beteiligungsgesellschaften stellten 1994 insgesamt 5,3 Mrd. DM für mittelständische Unternehmen zur Verfügung.
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Be|tei|li|gungs|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.): Holdinggesellschaft.
Universal-Lexikon. 2012.