◆ Hy|dro|sta|tik 〈f. 20; unz.〉 Lehre von den ruhenden Flüssigkeiten u. dem Gleichgewicht ihrer Kräfte [<grch. hydor „Wasser“ + Statik]
◆ Die Buchstabenfolge hy|dr... kann in Fremdwörtern auch hyd|r... getrennt werden.
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Wissenschaft, Lehre vom Gleichgewicht der in ruhenden Flüssigkeiten u. auf ruhende Flüssigkeiten wirkenden Kräfte.
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Hydrostatik,
die Lehre vom Gleichgewicht ruhender, inkompressibler Flüssigkeiten bei Einwirkung äußerer Kräfte, insbesondere der Schwerkraft; ein Teilgebiet der Hydromechanik. Die Grundlage der Hydrostatik bildet das pascalsche Gesetz (Grundgesetz der Hydrostatik), nach dem sich der Druck im Innern einer ruhenden, nicht der Schwerkraft unterworfenen Flüssigkeit (hydrostatischer Druck) gleichmäßig nach allen Richtungen ausbreitet. Im Schwerefeld ist der Druck p in einer ruhenden Flüssigkeit (Schweredruck), insbesondere auch der auf den Boden eines Gefäßes wirkende Druck (Bodendruck), außer von der Dichte ρ der Flüssigkeit und der Fallbeschleunigung g des Schwerefelds nur von der Höhe h der Flüssigkeitssäule über der gedrückten Fläche abhängig: p = h · g · ρ.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
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Universal-Lexikon. 2012.