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Insignien
In|si|gni|en auch: In|sig|ni|en 〈nur Pl.〉 Abzeichen, Kennzeichen eines Herrschers od. hohen Würdenträgers (Zepter, Krone usw.) [<lat. insignia „Kennzeichen“]

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Insigni|en
 
[lateinisch insigne, eigentlich »Abzeichen«, »Kennzeichen«], Singular Insigne das, -s, die Kennzeichen staatlicher oder ständischer Macht und Würde. Die Insignien der Herrscher des Altertums (Orient und Rom) waren Diadem, Krone, Stab und Thron sowie die Fasces; im Mittelalter erbten sich bestimmte Insignien fort; erst ihr tatsächlicher Besitz sicherte die Herrschaft (Herrschaftszeichen; Reichsinsignien). Die Insignien des Ritterstandes waren Sporen, Helm und Schild, die Insignien der Heere sind Fahnen (oder figürliche plastische Feldzeichen) und Standarten. Die Insignien der geistlichen Würdenträger werden als Pontifikalien bezeichnet. Als Insignien ihrer Würde tragen Hals-(Amts-)Ketten: Handwerksmeister, Universitäts- und Akademierektoren, Stadtoberhäupter. Stäbe und Zepter trugen im Mittelalter die Richter, jetzt noch tragen sie die Schweizer »Standesweibel«, Herolde, Rektoren und Dekane der Universität bei feierlichen Anlässen sowie mehrere Oberhäupter britischer Korporationen. Die akademischen Talare erinnern an den geistlichen Ursprung des akademischen Lehramts.
 

Universal-Lexikon. 2012.