In|ter|pel|la|ti|on 〈f. 20; geh.〉 Anfrage im Parlament an die Regierung ● eine \Interpellation einbringen [<lat. interpellatio „Einspruch, Unterbrechung“]
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von einem od. mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache.
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Interpellation
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In|ter|pel|la|ti|on, die; -, -en [lat. interpellatio = Unterbrechung]: 1. (Politik) von einem od. mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache. 2. (Rechtsspr. veraltet) Einspruchsrecht gegen Versäumnisurteile, Vollstreckungsbefehle o. Ä. 3. (veraltet) Unterbrechung; Einwand.
Universal-Lexikon. 2012.