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Interpellation
In|ter|pel|la|ti|on 〈f. 20; geh.〉 Anfrage im Parlament an die Regierung ● eine \Interpellation einbringen [<lat. interpellatio „Einspruch, Unterbrechung“]

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In|ter|pel|la|ti|on, die; -, -en [lat. interpellatio = Unterbrechung] (Politik):
von einem od. mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache.

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Interpellation
 
[lateinisch »Unterbrechung«, »Einrede«\] die, -/-en, Staatsrecht: Anfrage.
 

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In|ter|pel|la|ti|on, die; -, -en [lat. interpellatio = Unterbrechung]: 1. (Politik) von einem od. mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache. 2. (Rechtsspr. veraltet) Einspruchsrecht gegen Versäumnisurteile, Vollstreckungsbefehle o. Ä. 3. (veraltet) Unterbrechung; Einwand.

Universal-Lexikon. 2012.