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Er|mä|ßi|gung [ɛɐ̯'mɛ:sɪgʊŋ], die; -, -en:1. das Ermäßigen:
eine Ermäßigung der Preise, Gebühren befürworten.
2. Summe, um die etwas ermäßigt wird; Nachlass (auf einen Preis o. Ä.):
eine Ermäßigung von 10 % auf alle Preise bekommen, erhalten, geben, gewähren.
Zus.: Beitragsermäßigung, Fahrpreisermäßigung, Kinderermäßigung, Steuerermäßigung.
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Er|mä|ßi|gung 〈f. 20〉 das Ermäßigen, Nachlass, Herabsetzung ● Eintrittskarten mit einer \Ermäßigung von 30 %
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Er|mä|ßi|gung, die; -, -en:
a) Herabsetzung, Senkung:
eine E. der Gebühren beantragen;
b) [Preis]nachlass:
eine E. auf den Eintrittspreis bekommen, erhalten.
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Er|mä|ßi|gung, die; -, -en: a) Herabsetzung, Senkung: eine E. der Gebühren beantragen; b) [Preis]nachlass: eine E. auf den Eintrittspreis erhalten.
Universal-Lexikon. 2012.