Akademik

Abzug
Schornstein; Abgaskanal; Rauchfang (österr.); Abzugsrohr; Esse; Schlot; Rauchfang; Kamin; Aufnahme; Foto; Vergrößerung (fachsprachlich); Abbildung; Bild; Positiv (fachsprachlich); Fotografie; Photo; Lichtbild; Ausbelichtung (fachsprachlich); Ablichtung; Subtraktion; Fahrtbeginn; Abreise; Start; Aufbruch; Abfahrt; Dunstabzug; Klimaanlage; Entlüfter

* * *

Ab|zug ['apts̮u:k], der; -[e]s, Abzüge ['apts̮y:gə]:
1. <ohne Plural> das Abziehen (2):
der Abzug der Truppen aus dem besetzten Land.
Syn.: Abmarsch.
Zus.: Truppenabzug.
2. Öffnung, durch die etwas abziehen, entweichen kann:
ein Abzug über dem Herd.
Zus.: Rauchabzug.
3. das Abziehen (4):
der Abzug von Steuern.
Zus.: Gehaltsabzug, Lohnabzug.
4. <Plural> etwas, was von Einnahmen, vom Gehalt usw. [z. B. als Steuer] abgezogen wird:
monatliche, einmalige Abzüge.
5. Hebel zum Auslösen eines Schusses:
den Finger am Abzug halten.
6. Bild von einem entwickelten Film:
weitere Abzüge machen lassen.

* * *

Ạb|zug 〈m. 1u
1. Vorgang des Abziehens
2. Vorrichtung zum Abziehen
3. 〈Tech.; Chem.〉 Vorrichtung zum Weg-, Ableiten von Dämpfen u. Gasen
4. Graben od. Rohr zum Ableiten von Flüssigkeit
5. 〈Fot.〉 positive Kopie von einem Negativ (Kontakt\Abzug)
6. 〈Mil.〉 Rückzug, Abmarsch (von Truppen)
7. Vorrichtung an Schusswaffen zum Auslösen des Schusses
8. 〈Typ.〉 Einzelabdruck vom Schriftsatz
● etwas in \Abzug bringen abziehen; nach \Abzug der Kosten nachdem ein Betrag um die Kosten gekürzt wurde; ohne \Abzug zum vollen Rechnungsbetrag

* * *

Ạb|zug: mit Schiebefenster aus splittersicherem Glas o. ä. Material verschließbarer kleiner Arbeitsraum, in dem mit übel riechenden oder schädlichen Stoffen, insbes. Gasen, experimentiert werden kann, weil die Luft ständig durch Exhaustoren abgesaugt wird.

* * *

Ạb|zug, der; -[e]s, Abzüge:
1. Hebel an Schusswaffen zum Auslösen des Schusses:
den Finger am A. haben.
2.
a) (Fotogr.) von einem Negativ od. einem Digitalfoto hergestelltes Bild (1 b):
Abzüge machen lassen;
b) (Druckw.) 1Abdruck (2).
3.
a) das Abziehen (14a); Abrechnung:
nach A. der Unkosten;
etw. in A. bringen (Papierdt.; etw. bei einer Berechnung abziehen);
b) <Pl.> Steuern, Abgaben:
meine Abzüge sind sehr hoch.
4.
a) <o. Pl.> das Abziehen (16):
wir müssen für ausreichenden A. [der Gase] sorgen;
b) Vorrichtung, Öffnung, durch die etw. abziehen (16) kann:
ein A. für den Rauch.
5. <Pl. selten> (bes. Militär) das Abrücken, der Abmarsch:
der A. der Besatzungstruppen.

* * *

Abzug,
 
1) Chemie: Digẹstor, Kapẹlle, in chemischen Laboratorien ein mit einem Schiebefenster verschließbarer, mit einem starken Ventilator und einem Ableitungsrohr ins Freie oder in eine Gasreinigungsanlage versehener Experimentierraum; dient zum Absaugen übel riechender und toxischer Gase oder zur Durchführung gefährlicher Versuche.
 
 2) Einkommensteuerrecht: vom Gesetzgeber zugelassene Kürzung der Bruttobezüge des Steuerpflichtigen oder des Steuerbetrags; der Abzug führt zu einer Verringerung der individuellen Steuerschuld.
 
Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage (»zu versteuerndes Einkommen«), auf die der Steuertarif angewendet wird, können die Bezüge des Steuerpflichtigen durch eine Reihe von abzugsfähigen Ausgaben gekürzt werden. Es sind dies v. a. Einkunftserzielungskosten (Betriebsausgaben, Werbungskosten) sowie Ausgaben, die »konsumtiven« Charakter haben und die entweder auf einer besonderen Belastung des Steuerpflichtigen (im Vergleich zu anderen mit gleich hohen Bezügen) beruhen (außergewöhnliche Belastungen) oder aber vom Gesetzgeber als förderungswürdig angesehen werden (Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Sonderausgaben). Diese Abzüge führen bei progressivem Steuertarif zu Steuerentlastungen, deren Umfang mit dem Einkommen steigt. Eine für alle Steuerzahler gleiche Entlastung tritt hingegen ein, wenn stattdessen ein Abzug von der Steuerschuld vorgenommen wird (englisch tax credit; in Österreich: Absetzbetrag). Soweit die Abzüge allerdings den Einkunftserzielungskosten oder den Umständen Rechnung tragen sollen, die die individuelle steuerliche Leistungsfähigkeit mindern, kommt steuersystematisch nur der Abzug bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage infrage. (Leistungsfähigkeitsprinzip)
 
 3) Metallurgie: der Abstrich.
 
 4) Fotografie: positive Kopie von einem Negativ oder Positiv auf Fotopapier (Negativ-Positiv-Kopie, Dia-Direktkopie). Der Abzug wird im gleichen Maßstab angefertigt.
 
 5) Reproduktionstechnik: ein von einer Druckform hergestellter Druck für Korrekturzwecke.
 
 6) Waffenkunde: an Schusswaffen die Vorrichtung zum Abfeuern.
 
 7) Wirtschaft: Verminderung, Kürzung eines Rechnungsbetrages (z. B. Rabatt, Skonto); auch Kürzung des Bruttoarbeitsentgelts um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber ist zur Vornahme des Abzugs verpflichtet.
 

* * *

Ạb|zug, der; -[e]s, Abzüge: 1. Hebel an Schusswaffen zum Auslösen des Schusses: den Finger am A. haben; Auch du hattest schon ... die Hand am A. eines Gewehrs, einer Handgranate (Erné, Kellerkneipe 51); am A. spielen. 2. a) (Fot.) von einem Negativ hergestelltes Positiv: Abzüge machen lassen; b) (Druckw.) 1Abdruck (2). 3. a) das Abziehen (14); Abrechnung: nach A. der Unkosten; *etw. in A. bringen (Papierdt.; etw. bei einer Berechnung abziehen); b) <Pl.> Steuern, Abgaben: meine Abzüge sind sehr hoch. 4. a) <o. Pl.> das Abziehen (16): wir müssen für ausreichenden A. [der Gase] sorgen; b) Vorrichtung, Öffnung, durch die etw. ↑abziehen (16) kann: ein A. für den Rauch. 5. <Pl. selten> (bes. Milit.) das Abrücken, der Abmarsch: der A. der Besatzungstruppen; A. mit Schimpf und Schande (Gaiser, Schlußball 28). ∙ 6. <o. Pl.> das Abheben u. Aufdecken einer Spielkarte vom Kartenstock: O das verfluchte Spiel! ... Beim A. war's nicht just (Goethe, Die Mitschuldigen I, 7).

Universal-Lexikon. 2012.