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Kanzler - info!
Kanzler: Das Wort geht auf lateinisch cancelli zurück, das die Schranken bezeichnete, mit denen ein Gericht oder eine Behörde von der Öffentlichkeit abgegrenzt wurden. Der Amtsdiener, der (über diese Schranken hinweg) die Kundgebungen einer Behörde verlas, wurde cancellarius genannt. Er stellte Urkunden und Gerichtsprotokolle aus oder verkündete Bekanntmachungen. Aus dieser Tätigkeit entwickelte sich eine eigene Behörde, die Kanzlei, an deren Spitze der cancellarius stand. Das Wort wurde aus dem Lateinischen ins Althochdeutsche als kanzellari entlehnt und im Mittelhochdeutschen in der Form kanzelaere, kenzelaere gebraucht.
Die Kanzlei wurde im Verlauf des Mittelalters für die Regierungen der Könige und Kaiser immer wichtiger, und der Kanzler rückte zum obersten Hofbeamten des römisch-deutschen Reiches auf. Es entstanden je nach Hierarchie Bezeichnungen wie Erzkanzler, Hofkanzler oder Reichskanzler.In den deutschen Kleinstaaten gab es den Kanzler seit dem 15. Jahrhundert, 1807 wurde er in Preußen zum Titel des Justizministers. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wurde hier wie auch in Österreich der Titel Staatskanzler geprägt. Heute ist Bundeskanzler in Deutschland und in Österreich die Bezeichnung des Regierungschefs. In der Schweiz dagegen ist der Bundeskanzler der Leiter der Regierungskanzlei.
Auch in Großbritannien ist das Wort präsent: Der Justizminister führt den Titel Lord Chancellor und der Finanzminister den des Chancellor (of the Exchequer).
Auch der leitende Verwaltungsbeamte an deutschen Universitäten wird Kanzler genannt.

Universal-Lexikon. 2012.