Ka|tạs|ter 〈m. 3 oder n. 13〉
1. Grundbuch, amtl. Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks, Flurbuch
2. Steuerregister, Personenverzeichnis eines Bezirks als Grundlage zur Steuererhebung
[<ital. catastro „Zins-, Steuerregister“ <vulgärlat. *catastrum <grch. katastasis „Aufstellung, Feststellung“ od. lat. capitum registrum „Kopfsteuerverzeichnis“]
* * *
Ka|tạ|s|ter, der (österr. nur so), auch: das; -s, - [älter ital. catastro = Zins-, Steuerregister, H. u.]:
amtliches Grundstücksverzeichnis.
* * *
Katạster
1) Liegenschaftsrecht: das von den Katasterämtern (Vermessungsämtern) geführte amtliche Verzeichnis aller Grundflächen eines Landes, das als Grundlage für das Grundbuch und für die Bemessung der Grundsteuer dient und genaue Angaben über Nutzung, Lage und Größe der Grundflächen verzeichnet. Es besteht aus dem Flurbuch (Liegenschaftsbuch) und den Katasterkarten (Flurkarten).
2) Umweltschutz: die kartenmäßige Darstellung spezieller Belastungen in definierten Untersuchungsgebieten, z. B. die Darstellung der räumlichen Verteilung von Emissionen im Emissionskataster, Immissionen im Immissionskataster, Altlasten in Altlastkatastern, Waldschäden in Waldschadenskatastern oder Biotopen in Biotopkatastern; Umweltkataster werden häufig als Bestandteile jährlicher Umweltberichte herausgegeben.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.