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Kirchenchor
Kịr|chen|chor 〈[-ko:r] m. 1uaus Gemeindemitgliedern gebildeter Chor, der zum Gottesdienst Lieder od. Motetten singt

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Kịr|chen|chor, der:
aus Mitgliedern der Kirchengemeinde gebildeter Chor, der bes. während der Gottesdienste singt.

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Kirchenchor,
 
freie Sängervereinigung (meist gemischter Chor) zur Ausgestaltung oder direkten Mitwirkung bei der gottesdienstlichen Feier. Die Kirchenchöre entstanden im 19. Jahrhundert im Zuge der Restauration und des Caecilianismus. Vorläufer waren einerseits die aus Klerikern gebildeten liturgischen Chöre (Schola Cantorum), andererseits die Schulchöre (Kurrende) und Kantoreien. In der katholischen Kirche vertritt der Kirchenchor die nicht singende Gemeinde, oder er singt im Wechsel mit ihr; auch in der evangelischen Kirche ist er Vertreter der Gemeinde oder übernimmt einen Teil der Wortverkündigung. Die Kirchenchorarbeit wird auf katholischer Seite im »Allgemeinen Cäcilien-Verband für die Länder der Deutschen Sprache« (gegründet 1868), auf evangelischer Seite im »Verband der evangelischen Kirchenchöre Deutschlands« (gegründet 1883) koordiniert.
 
In den orthodoxen Kirchen führte das Verbot der Instrumentalmusik im Gottesdienst zu verstärkter Bedeutung der Chöre bei der Feier der Liturgie. In den griechischen und orientalischen Kirchen werden die Chöre nur von Männern und Knaben gebildet (Ausnahmen sind die Chöre in Frauenklöstern). In der russisch-orthodoxen Kirche ist seit dem 19. Jahrhundert auch der gemischte Chor durch das Aufkommen der Mehrstimmigkeit üblich geworden.
 
Literatur:
 
W. Blankenburg: Der gottesdienstl. Liedgesang der Gemeinde, in: Leiturgia, hg. v. Karl F. Müller u. a., Bd. 4 (1961);
 C. Mahrenholz: Richtlinien für die Tätigkeit des Chores im Gottesdienst, dgl. der Orgel, in: C. Mahrenholz: Kompendium der Liturgik des Hauptgottesdienstes (1963);
 
Musik in der feiernden Gemeinde, hg. v. H. Hucke u. a. (1974).

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Kịr|chen|chor, der: aus Mitgliedern der Kirchengemeinde gebildeter Chor, der bes. während der Gottesdienste singt.

Universal-Lexikon. 2012.