Kịr|chen|leh|rer 〈m. 3〉 Theologe mit dem vom Papst verliehenen Titel „Doctor Ecclesiae“
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Kịr|chen|leh|rer, der (kath. Kirche):
heiligmäßiger, gelehrter Theologe, der die christliche Lehre weiterentwickelt:
die K. des frühen Mittelalters.
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Kirchenlehrer,
lateinisch Doctores Ecclesiae, im Unterschied zu den auf altchristliche Zeit beschränkten Kirchenvätern Bezeichnung für bestimmte normgebende (rechtgläubige) Theologen und dogmatische Autoritäten aus allen Zeiten der Kirche. Im Verlaufe der Lehrstreitigkeiten um Arianismus und Monophysitismus ging die Kirche erstmals dazu über, den Nachweis der Rechtgläubigkeit durch Zitatensammlungen von Kirchenlehrern zu erbringen. - Im 16. Jahrhundert setzte vor dem Hintergrund der aufstrebenden theologischen Fakultäten und Orden eine vom Papsttum gesteuerte Reihe von Ernennungen von Kirchenlehrern als Repräsentanten kirchlicher Lehre ein (beginnend mit Thomas von Aquino, 1567). In neuester Zeit gab man die ehemalige Beschränkung des Titels auf Kleriker auf: 1970 wurden mit Theresia von Ávila und Katharina von Siena erstmals Frauen zu Kirchenlehrern erhoben. Gegenwärtig werden 33 Kirchenlehrer verehrt.
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Kịr|chen|leh|rer, der (kath. Kirche): heiligmäßiger, gelehrter Theologe, der die christliche Lehre weiterentwickelt: die K. des frühen Mittelalters.
Universal-Lexikon. 2012.