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Papsttum
Papst|tum 〈n.; -s; unz.〉 Wesen, Würde des Papstes, Herrschaft des Papstes

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Papst|tum, das; -s [spätmhd. bābestuom]:
Amt des Papstes als Oberhaupt der katholischen Kirche.

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Papsttum,
 
Amt und Institution des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche (Papst).
 
Kirchenrechtliche Grundlagen:
 
Konziliarismus; Primat des Papstes; Unfehlbarkeit.
 
Geschichte:
 
Nach den Zeugnissen des Neuen Testaments kam Petrus unter den Jüngern Jesu wie auch in der »Urgemeinde« nach Jesu Tod eine herausragende Rolle zu. Sein Aufenthalt in Rom, wo bereits eine Christengemeinde mit kollegialer Leitung bestand, und sein (historisch nicht nachweisbarer) Märtyrertod ließen seit Ende des 2. Jahrhunderts die Tradition entstehen, dass der Bischof von Rom Nachfolger des Petrus sei und ihm innerhalb der Gesamtkirche besondere Bedeutung zukomme. Diese Überlieferung sowie die politische und kulturelle Bedeutung Roms als Hauptstadt des Römischen Reiches verhalfen der römischen Kirche zu Ansehen und verschafften ihr allmählich eine Vorrangstellung, auf die sich zuerst Viktor I. (189-198?) beim Streit um den Ostertermin (Ostern) und stärker noch Stephan I. (254-257) im Ketzertaufstreit mit ausdrücklichem Hinweis auf die neutestamentlichen Worte »Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen« (Matthäus 16, 18) beriefen.
 
Nach der konstantinischen Wende im 4. Jahrhundert und mehr noch nach Verlegung der kaiserlichen Residenz von Rom nach Byzanz (Konstantinopel) erhöhte sich die Stellung des Bischofs von Rom, zumal ihm seither auch weltliche Aufgaben zufielen. Ungeachtet des in der östlichen Reichshälfte vorherrschenden Patriarchalsystems, demzufolge der Bischof von Rom nur einer der Patriarchen, der Patriarch des Abendlandes, war, erhoben die Bischöfe von Rom vom 4. Jahrhundert an immer deutlicher Anspruch auf den Jurisdiktionsprimat über die gesamte Kirche und den Universalepiskopat über alle Bischöfe. Während der Zeit der Völkerwanderung (5./6. Jahrhundert) wuchs neben der geistlichen auch die politische Autorität des Papsttums, das mit Leo I. einen ersten Höhepunkt erreichte.
 
Für die Beziehungen zwischen Kirche und Staat wurde in der Folge (besonders im Hochmittelalter) die von Gelasius I. (492-496) formulierte Zweigewaltenlehre richtungweisend, die dem Papst die oberste geistliche und dem Kaiser die höchste weltliche Gewalt zuteilte. Von entscheidender Bedeutung für die Erlangung der im Mittelalter überragenden machtpolitischen Stellung des Papsttums waren die Annahme des römisch-katholischen Christentums durch den Merowingerkönig Chlodwig I. (496) und die Franken, die Einführung der zentralen Verwaltung des päpstlichen Grundbesitzes (Patrimonium Petri) durch Gregor I., das Entstehen des Kirchenstaates und das politische Bündnis mit dem Fränkischen Reich. Hieran anknüpfend, diente die Kaiserkrönung Karls des Großen durch Leo III. Weihnachten 800 in Rom den Päpsten im 11./12. Jahrhundert als Beweis für die These, der Papst habe das Kaisertum von den Byzantinern auf die Franken und danach auf die Deutschen übertragen (Translatio imperii). Umgekehrt beriefen sich manche Kaiser bei ihren Auseinandersetzungen mit dem Papsttum auf die ihnen von früheren Päpsten zugewiesene Funktion des Schutzherrn der Kirche (Patricius Romanorum).
 
Im 10. Jahrhundert wurde das Papsttum, das zu einem begehrten Objekt römischer Adelsgeschlechter geworden war (Saeculum obscurum), durch König Otto I. und das ottonisch-salische Reichskirchensystem einerseits wieder aufgewertet, andererseits gerieten Papst und Bischöfe dadurch in weit reichende Abhängigkeiten von weltlichen Regenten. Die zur selben Zeit von der Benediktinerabtei Cluny ausgehende kluniazensische Reform weitete sich zu einer gesamtkirchlichen Bewegung, die sich unter Leo IX. (1049-54) ausbreitete, aber erst unter Gregor VII. (gregorianische Reform) die ganze abendländische Kirche erfasste. Bei päpstlichen Generalkonzilen, die die ökumenische Konzile des 1. Jahrtausends ablösten, und römische Synoden, deren Beschlüsse besonders durch päpstliche Legaten in den verschiedenen Ländern propagiert wurden, galt der Kampf hauptsächlich der Simonie (Verleihung geistlicher Ämter gegen Geld) und Priesterehe sowie der Laieninvestitur (Einsetzung in das geistliche Amt durch den König). Der den Kampf zwischen dem römischen (deutsch) Königtum und dem Papsttum prägende Investiturstreit erreichte in der Bannung König Heinrichs IV. durch Papst Gregor VII. (1076) seine schärfste Zuspitzung, die auch deutlich werden ließ, dass das Papsttum zu einem entscheidenden Machtfaktor im Abendland geworden war (Dictatus Papae).
 
Das Verhältnis zwischen der durch das Papsttum repräsentierten lateinischen Kirche und der griechischen byzantinischen Reichskirche war vor dem Hintergrund der zum Teil auf kirchenrechtlichen Fälschungen (Konstantinische Schenkung, Pseudoisidorische Fälschungen) gestützten Ansprüche einiger Päpste auf den Jurisdiktionsprimat in der Gesamtkirche seit dem 5. Jahrhundert durch eine zunehmende Entfremdung gekennzeichnet. Deren Ausdruck waren besonders die Absetzungen der Patriarchen von Konstantinopel Akakios durch Papst Felix II. (484), Photios durch Nikolaus I. (863) und Michael Kerullarios, die 1054 zum Morgenländischen Schisma führten.
 
Seit dem 12. Jahrhundert bauten die Päpste die päpstlichen Institutionen systematisch als oberste Verwaltungsbehörden (römische Kurie) und oberste kirchliche Gerichtsbehörde (Inquisition) aus. Das Papsttum des 12. und 13. Jahrhunderts ist gekennzeichnet durch die Bekämpfung der häretischen Bewegungen im Westen (Katharer, Waldenser) und die Kreuzzüge mit dem Ziel der Rückeroberung an den Islam verlorener Territorien (besonders in Palästina), besonders aber durch seine Konflikte mit den Staufern Friedrich I. im 12. Jahrhundert und Friedrich II. Diese führten allerdings, nachdem das Papsttum unter Innozenz III. den Höhepunkt seiner weltlichen Macht erreicht hatte, sowohl zur Schwächung des Kaisertums wie des Papsttums und hatten in ihrem Ergebnis die weitgehende Abhängigkeit des Papsttums vom französischen Königtum zur Folge. Gegenüber dem von Bonifatius VIII. in der Bulle Unam sanctam (1302) uneingeschränkt beanspruchten Vorrang der geistlichen vor der weltlichen Gewalt demonstrierte Philipp IV. (u. a. im Streit um die Templer) die völlige Autonomie des Staates und setzte durch, dass Klemens V. 1309 die päpstliche Residenz von Rom nach Avignon verlegte. Das bis 1376 dauernde »Exil« der Päpste in Frankreich zeichnete sich aus durch ausgeklügelte Finanzwirtschaft (Benefizienverleihung), üppiges Mäzenatentum, das während der Renaissance in Rom seinen Höhepunkt erreichte, und politisch beeinflusste Papstwahlen. Obwohl Rom 1376/77 wieder Sitz des Papstes geworden war, dauerte die avignonesische Linie fort, sodass seit 1378 zwei Päpste miteinander um die Rechtmäßigkeit rivalisierten. Das so entstandene Abendländische Schisma (seit 1409 mit drei konkurrierenden Päpsten) wurde erst 1417 mit der Wahl Martins V. durch das Konzil von Konstanz beendet. Das 14. und 15. Jahrhundert standen im Zeichen zahlreicher innerkirchlichen Reformbestrebungen (Reformkonzile), die jedoch nicht zur Überwindung der Krise des Papsttums führten. Deren schwerwiegendste Folge war das Auseinanderbrechen der abendländischen Kircheneinheit im Gefolge der Reformation, wobei die Überspannung des politischen Herrschaftsanspruchs durch die Renaissancepäpste und die damit meist verbundene Vernachlässigung ihres geistlichen Amtes sowie die Finanzpraktiken der Kirche (besonders der Ablasshandel) Hauptangriffspunkte der Reformatoren bildeten. Erst das in Abgrenzung zu den Positionen der Reformation durchgeführte Konzil von Trient (Tridentinum) hatte eine innere Erneuerung des Papsttums zur Folge. Bleibende geschichtliche Verdienste erwarben sich die Renaissancepäpste (besonders Julius II.) als Förderer der Künste. Unter dem Pontifikat Sixtus' V. begann der Ausbau der römischen Kurie zum zentralen Verwaltungsorgan der Gesamtkirche, mittels dessen die Kirche v. a. im 17. und 18. Jahrhundert im Sinne eines strikten päpstlichen Zentralismus und Absolutismus geleitet wurde. Die kirchlichen Auseinandersetzungen des ausgehenden 18. und des 19. Jahrhunderts hatten vonseiten des Papsttums drei Zielrichtungen: politisch gegen den Liberalismus; kirchenpolitisch gegen verschiedene nationalkirchliche Bestrebungen (Gallikanismus, Febronianismus, Josephinismus); theologisch gegen den Modernismus. Innerkirchlich wurden die Neuscholastik und der Ultramontanismus bestimmend. Gregor XVI. (Enzyklika »Mirari vos«, 1831) und Pius IX. (Syllabus und Enzyklika »Quanta cura«, 1864) brandmarkten zahlreiche Entwicklungen in Politik, Kultur und Wissenschaft als »Zeitirrtümer«. Die papalistische Bewegung erlebte ihren Höhepunkt beim 1. Vatikanischen Konzil (1869-70) mit der Dogmatisierung von Jurisdiktionsprimat und Unfehlbarkeit des Papstes, musste jedoch 1870 mit dem Verlust des Kirchenstaates auch eine große Niederlage hinnehmen. Den sozialen Problemen des Industriezeitalters wandte sich als Erster Leo XIII. mit der Enzyklika Rerum novarum (1891) zu. Bedeutende Ereignisse der Geschichte des Papsttums im 20. Jahrhundert waren die Bildung des souveränen Staates der Vatikanstadt (1929; Lateranverträge) und die Einberufung des 2. Vatikanischen Konzils (Vatikanische Konzile) durch Johannes XXIII. Das Konzil leitete eine grundlegende Reform der katholischen Kirche (Aggiornamento), ihre (vorsichtige) »Öffnung« zur Welt, den ökumenischen Dialog (Ökumenismus) und das Gespräch mit den Weltreligionen ein. An Geist und Positionen des 2. Vatikanischen Konzils haben alle Nachfolger Johannes' XXIII. festgehalten. Das Pontifikat Johannes Pauls II. ist einerseits durch die Betonung der päpstlichen Autorität und des »römischen Zentralismus« gekennzeichnet, worin verschiedene Seiten inner- und außerhalb der katholischen Kirche das durch das 2. Vatikanische Konzil Erreichte in Teilen gefährdet sehen, andererseits jedoch, bes in Verbindung mit der Feier des Jahres 2000 als heiliges Jahr, von dem Wunsch nach einer neuen Qualität der ökumenischen Gemeinschaft der christlichen Kirchen getragen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Abendland · Christentum · katholische Kirche · Kirche · Ökumene · römische Kurie · Staat und Kirche · Vatikanische Konzile
 
Literatur:
 
E. Caspar: Gesch. des P. Von den Anfängen bis zur Höhe der Weltherrschaft, 2 Bde. (1930-33);
 J. Schmidlin: Papstgesch. der neuesten Zeit, 4 Bde. (1933-39);
 F. X. Seppelt: Gesch. der Päpste. Von den Anfängen bis zur Mitte des 20. Jh., 5 Bde. (1-21954-59);
 L. von Pastor: Gesch. der Päpste seit dem Ausgang des MA., 22 Bde. (8-131955-61);
 
Archivum Historiae Pontificiae (Rom 1963 ff.; Bibliogr.);
 J. Haller: Das P. Idee u. Wirklichkeit, 5 Bde. (Neuausg. 1965);
 
Quellen zur Gesch. des P. u. des röm. Katholizismus, begr. v. C. Mirbt, hg. v. K. Aland, Bd. 1 (61967);
 H. Zimmermann: Papstabsetzungen des MA. (1968);
 H. Zimmermann: Das P. des MA. (1981);
 
Päpste u. P., hg. v. G. Denzler, auf zahlr. Bde. ber. (1971 ff.);
 G. Denzler,: Das P. Gesch. u. Gegenwart (1997);
 K.-H. Ohlig: Braucht die Kirche einen Papst? (1973);
 H. U. von Balthasar: Der antiröm. Affekt. Wie läßt sich das P. in der Gesamtkirche integrieren? (1974);
 G. Schwaiger: Päpstl. Primat u. Autorität der allg. Konzilien im Spiegel der Gesch. (1977);
 A. Franzen u. R. Bäumer: Papstgesch. Das Petrusamt in seiner Idee u. seiner geschichtl. Verwirklichung in der Kirche (21978);
 K.-J. Kuschel: Stellvertreter Christi? Der Papst in der zeitgenöss. Lit. (Zürich 1980);
 
Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, hg. v. J. Neuner u. a. (111983; Quellenslg.);
 B. Schimmelpfennig: Das P. Grundzüge seiner Gesch. von der Antike bis zur Renaissance (1984);
 
Das P., hg. v. M. Greschat, 2 Bde. (1985);
 W. Klausnitzer: Das Papstamt im Disput zw. Lutheranern u. Katholiken. Schwerpunkte von der Reformation bis zur Gegenwart (Innsbruck 1987);
 J. N. D. Kelly: Reclams Lex. der Päpste (a. d. Engl., 1988);
 K. Schatz: Der päpstl. Primat (1990);
 
Il primato del Vescovo di Roma nel primo millenio. Ricerche e testimonianze, hg. v. M. Maccarrone (Vatikanstadt 1991);
 A. Wucher: Von Petrus zu Paul. Eine Weltgesch. der Päpste bis Johannes Paul II. (31991);
 G. Haendler: Die Rolle des P. in der Kirchengesch. bis 1200 (1993);
 H.-J. Fischer: Die Nachfolge. Von der Zeit zw. den Päpsten (1997);
 G. Schwaiger: P.Von Leo XIII. zu Johannes Paul II. (1999);
 
Enciclopedia dei Papi, hg. v. M. Bray u. a., 3 Bde. (Rom 2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Abendland: Römischer Katholizismus als Grundlage des werdenden Abendlandes
 
staufisches Kaisertum gegen universales Papsttum: Herren der ganzen Christenheit?
 
Papsttum: Höhepunkt und Fall der päpstlichen Macht im Mittelalter
 
Armutsstreit: Arme oder reiche Kirche?
 
Avignonesisches Exil (1309 bis 1376): Die Päpste in Avignon
 
Abendländisches Schisma: Päpste in Rom, Avignon und Pisa
 
Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
 

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Papst|tum, das; -s [spätmhd. bābestuom]: Amt des Papstes als Oberhaupt der katholischen Kirche.

Universal-Lexikon. 2012.