kom|mit|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 beauftragen, bevollmächtigen, als Beauftragten senden (Kommissionär) [<lat. committere „zusammenbringen, anvertrauen“]
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kom|mit|tie|ren <sw. V.; hat [lat. committere = ausüben; anvertrauen, zu: mittere = schicken, beauftragen] (Wirtsch.): einen Kommissionär beauftragen.
Universal-Lexikon. 2012.