Akademik

ausüben
beherrschen; geltend machen (Einfluss); handhaben; tätig sein; bedienen; betätigen; machen; praktizieren; verrichten; nachgehen; betreiben

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aus|üben ['au̮s|y:bn̩], übte aus, ausgeübt <tr.; hat:
1. regelmäßig oder längere Zeit ausführen:
eine Beschäftigung ausüben; er übt keinen Beruf aus (ist nicht beruflich tätig).
Syn.: treiben.
2.
a) innehaben und anwenden:
die Macht, die Herrschaft [über jmdn.] ausüben.
b) in besonderer Weise auf jmdn., etwas wirken lassen:
Druck [auf jmdn.] ausüben; Einfluss auf jmdn. ausüben.

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aus||üben 〈V. tr.; hat
1. betreiben, gewohnheitsgemäß tun (Beruf, Gewerbe)
2. innehaben (Amt)
3. (längere Zeit) in die Tat umsetzen, anwenden, wirksam machen (Druck, Einfluss, Macht)
● er hat Musik studiert, übt sie aber nicht aus ● großen Einfluss auf jmdn. \ausüben; eine Pflicht \ausüben; großen Reiz \ausüben (auf); eine starke Wirkung (auf jmdn. od. etwas) \ausüben ● einen erlernten Beruf, eine Fähigkeit praktisch \ausüben ● \ausübender Arzt praktizierender Arzt; \ausübende Gewalt = Exekutive; \ausübender Künstler (auf seinem Gebiet) tätiger Künstler

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aus|üben <sw. V.; hat:
1. (eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit) [berufsmäßig] ausführen:
ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.;
eine Kunst a.;
eine Praxis a. (praktizieren).
2. innehaben u. anwenden:
die Macht, die Herrschaft a.;
sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen).
3. wirksam werden lassen:
Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.;
ihr Name übt eine magische Wirkung aus.

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aus|üben <sw. V.; hat: 1. eine Tätigkeit regelmäßig od. längere Zeit [berufsmäßig] ausführen: ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf a.; eine Kunst a.; eine Praxis a. (praktizieren). 2. innehaben u. anwenden: die Macht, die Herrschaft a.; Sie übten ein wahres Schreckensregiment aus (Brecht, Groschen 237); ob jemand, der an den Rollstuhl gebunden ist, eine politische Führungsfunktion a. kann (Woche 28. 2. 97, 6); sein Wahlrecht a. (davon Gebrauch machen). 3. wirksam werden lassen: Zwang, Einfluss, Druck auf jmdn. a.; ihr Name übt eine magische Wirkung aus; Unendlichen Reiz übt auf die Jugend das Neue aus (Th. Mann, Krull 89).

Universal-Lexikon. 2012.