Lạn|des|lis|te 〈f. 19; Pol.〉 Kandidatenliste einer Partei in einem Bundesland bei der Wahl des Deutschen Bundestags (der Wähler gibt dafür seine Zweitstimme)
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Lạn|des|lis|te, die (Politik, Parlamentsspr.):
bei der Bundestagswahl als Wahlvorschlag für ein Bundesland geltende Zusammenstellung der Kandidaten einer Partei in einer bestimmten Reihenfolge.
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Landesliste,
Wahlrecht.
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Lạn|des|lis|te, die (Politik, Parl.): bei der Bundestagswahl als Wahlvorschlag für ein Bundesland geltende Zusammenstellung der Kandidaten einer Partei in einer bestimmten Reihenfolge.
Universal-Lexikon. 2012.