Gadget (engl.); Equipment; Apparatur; Utensilien; Rüstzeug; Ausstattung; Gerätschaft; Armierung; Bewaffnung; Bewehrung
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Aus|rüs|tung ['au̮srʏstʊŋ], die; -, -en:1. alle Geräte, die man zu einem bestimmten Zweck braucht:
eine vollständige Ausrüstung zum Skilaufen, Fotografieren.
Zus.: Bergsteigerausrüstung, Campingausrüstung, Fotoausrüstung, Jagdausrüstung, Skiausrüstung, Taucherausrüstung, Tropenausrüstung, Winterausrüstung.
2. <ohne Plural> das Ausrüsten:
die Ausrüstung einer Expedition erfordert große finanzielle Mittel.
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Aus|rüs|tung 〈f. 20〉
1. das Ausrüsten
2. die Gegenstände dazu (Waffen\Ausrüstung, Kriegs\Ausrüstung, Werkzeug\Ausrüstung)
● eine gute medizinische \Ausrüstung haben
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Aus|rüs|tung , die; -, -en:
1. das Ausrüsten, Ausgerüstetsein.
2.
a) Gesamtheit der Gegenstände, mit denen jmd., etw. für einen bestimmten Zweck ausgestattet ist:
eine A. für den Wintersport;
b) bestimmte technische Anlage, deren Vorhandensein für das Funktionieren von etw. unbedingt nötig ist:
der Export elektronischer -en.
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Ausrüstung,
1) allgemein: die Gesamtheit der Gegenstände, mit denen jemand für einen bestimmten Zweck ausgestattet ist.
2) Papierherstellung: endgültige Fertigstellung von Papier oder Karton ohne stoffliche Veränderungen nach dem »Blattbildungsvorgang«; je nach Art und Verwendungszweck des Papiers z. B. Feuchten, Satinieren, Prägen, Pressen, Umrollen.
3) Textiltechnik: mechanische und chemisch-physikalische Nachbehandlung, um Textilien besser verarbeitbar zu machen, ihnen mithilfe füllender, weich machender, steifender oder glättender Appreturmittel (Appretur) die gewünschten Eigenschaften zu geben und durch Ausrüstungsverfahren ihren Gebrauchswert zu erhöhen.
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Aus|rüs|tung, die; -, -en: 1. das Ausrüsten (1, 2), Ausgerüstetsein. 2. a) Gesamtheit der Gegenstände, mit denen jmd., etw. für einen bestimmten Zweck ausgestattet ist: eine neue A. für den Wintersport; das große schwarze Tuch, das damals noch zur A. der Fotografenzunft gehörte (Bergengruen, Rittmeisterin 317); um die soldatische A. ihres Verschollenen zu besichtigen (Frisch, Stiller 179); b) bestimmte technische Anlage, deren Vorhandensein für das Funktionieren von etw. unbedingt nötig ist: In jedem Chemiekombinat gehe es nun darum, die Modernisierung der Anlagen und -en zu beschleunigen (NNN 11. 11. 85, 2).
Universal-Lexikon. 2012.