Na|tur|ver|eh|rung 〈f. 20; unz.〉 relig. Verehrung von Gegenständen od. Kräften der Natur
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Naturverehrung,
die religiöse Verehrung von Naturdingen und -phänomenen (z. B. Steine, Quellen, Berge, Sonne und Mond, die Erde, Wind, Pflanzen und Tiere). Die Naturverehrung ist in der Religionsgeschichte über längste Epochen von großer Bedeutung für den religiösen Kult gewesen und bildet nach wie vor ein wesentliches Moment in zahlreichen Stammesreligionen, aber auch in traditionellen Volksbräuchen. Insofern die zentralen Sinnfragen menschlichen Lebens im Zusammenhang mit den einzelnen Lebensphasen, Geburt, Tod und der elementaren Abhängigkeit des menschlichen Lebens von der Natur (Vegetation, Fruchtbarkeit) artikuliert wurden und Antworten erfuhren, spielten besonders in der frühen Menschheitsgeschichte die als »heilige Wirklichkeit« erlebten Naturphänomene eine zentrale Rolle. Religionswissenschaftlich lassen sich diese als Träger übernatürlicher, numinoser Kraft beschreiben (Naturgottheiten), die zunächst unpersönlich, in einer späteren Stufe religiöser Entwicklung (spätestens ab 3 000 v. Chr.; einhergehend mit ersten Erklärungsversuchen von Naturkräften) auch als Götter personalisiert erscheinen (z. B. als Göttin der Erde, bei den Griechen »Gaia«). Sie können auch Kultorte oder Ort der Offenbarung eines bestimmten Gottes sein (z. B. die Eiche von Dodona als Kultort des Zeus) oder als Aufenthaltsorte numinoser Wesen (Dschinnen u. a.) angesehen werden.
In den monotheistischen Religionen schließlich wird eine Gottesvorstellung erreicht, in der die Naturverehrung theologisch »überwunden« ist, jedoch im religiösen Sprachgebrauch in zahlreichen Bildern »weiterlebt« (z. B. Gott als Licht, Sonne).
Universal-Lexikon. 2012.