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Relativsatz
Re|la|tiv|satz 〈m. 1u; Gramm.〉 durch ein Relativpronomen an den Hauptsatz angeschlossener Nebensatz; Sy Bezugssatz; → Lexikon der Sprachlehre

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Re|la|tiv|satz, der (Sprachwiss.):
durch ein Relativ eingeleiteter Gliedsatz.

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Relativsatz,
 
Nebensatz, der mit einem Relativpronomen (Pronomen) oder einem Relativadverb (da, wann, wo, so) an das Beziehungswort des Hauptsatzes anschließt und die Funktion eines Attributs (z. B. »Paul, der rote Haare hatte« anstelle von »der rothaarige Paul«) oder eines selbstständigen Satzglieds übernehmen kann (z. B. »Einstein war es, der die Relativitätstheorie entwickelte«). Beim asyndetischen Relativsatz fehlt die relativ. Verbindung zum Hauptsatz (z. B. englisch »the man I saw yesterday«, »der Mann, den ich gestern gesehen habe«). Nach dem Sinn unterscheidet man restriktive Relativsätze (der Relativsatz ist obligatorisch, z. B. »Hunde, die bellen, beißen nicht«) und nicht restriktive Relativsätze (der Relativsatz ist fakultativ, z. B. »Paul, der zuletzt kam, schwieg«).

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Re|la|tiv|satz, der (Sprachw.): durch ein Relativ eingeleiteter Gliedsatz.

Universal-Lexikon. 2012.