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fa|kul|ta|tiv [fakʊlta'ti:f] <Adj.>:der freien Wahl überlassen /Ggs. obligatorisch/: die Vorlesung ist fakultativ.
Syn.: ↑ freiwillig.
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fa|kul|ta|tiv 〈Adj.〉 = wahlfrei; Ggs obligatorisch ● \fakultative Fächer; \fakultativer Aktant 〈Gramm.〉 A., der für die korrekte Satzstruktur nicht notwendig ist, z. B. sie sang die Oper von Wagner „voller Inbrust“ [<frz. facultatif „beliebig, unverbindlich“]
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fa|kul|ta|tiv <Adj.> [frz. facultatif] (bildungsspr.):
dem eigenen Ermessen überlassen; nach eigener Wahl; nicht unbedingt verbindlich:
-er Unterricht;
die Teilnahme daran ist f.
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fakultativ
[französisch, zu Fakultas], bildungssprachlich für: dem eigenen Ermessen, der eigenen Entscheidung überlassen, nach eigener Wahl; nicht unbedingt verbindlich; Gegensatz: obligatorisch.
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fa|kul|ta|tiv <Adj.> [frz. facultatif] (bildungsspr.): dem eigenen Ermessen überlassen; nach eigener Wahl; nicht unbedingt verbindlich: -e Unterrichtsfächer; der Entwurf einer Gesetzesänderung für die -e Einführung des Stimmrechtsalters 18 auf Gemeindeebene (Bund 9. 8. 80, 17); die Teilnahme daran ist f.; es kann f. die eine oder die andere Vorlesung belegt werden.
Universal-Lexikon. 2012.