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Josephsehe
Jo|sephs|ehe, die; -, -n [nach Joseph, dem (gesetzlichen) Vater Jesu]:
eheliche Verbindung, in der die Partner [aus religiösen Gründen] auf den geschlechtlichen Vollzug der Ehe verzichten.

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I
Josephsehe
 
(Jungfernehe): eine nach Joseph, dem Gatten von Maria (der Mutter Jesu), benannte Ehe, bei der die Eheleute nach gemeinsamer Übereinkunft (meist aus religiösen Gründen) auf den Geschlechtsverkehr verzichten, eventuell auch kein Kind (mehr) zeugen oder sich sogar jeglicher sexueller Aktivität enthalten (Keuschheit).
 
II
Josephsehe,
 
in der katholischen Theologie Bezeichnung für eine Ehe, in der die Ehepartner freiwillig aus religiösen Motiven sexuelle Enthaltsamkeit üben. Vorbild ist das nach katholischer Auffassung ebenso gestaltete Verhältnis zwischen Joseph und Maria, den Eltern Jesu. - Nach bürgerlichem Recht (§ 1353 BGB, § 44 ABGB, Art. 159 ZGB) kollidiert ein solches Verhalten mit der Verpflichtung der Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft, die auch eine solche zum ehelichen (Geschlechts-)Verkehr in Zuneigung umschließt.
 

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Jo|sephs|ehe, die; -, -n [nach Joseph, dem (gesetzlichen) Vater Jesu]: eheliche Verbindung, in der die Partner [aus religiösen Gründen] auf den geschlechtlichen Vollzug der Ehe verzichten: Dass für Augustinus die Lustfeindlichkeit noch wichtiger war ..., zeigt die Tatsache, dass er für die so genannte J. plädiert, das heißt völlige Enhaltsamkeit in der Ehe (Ranke-Heinmann, Eunuchen 103); Ich habe von der so genannten J. gehört, in der die Partner ... nichts Sexuelles voneinander wollen (Hörzu 36, 1973, 95).

Universal-Lexikon. 2012.