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Immissionswerte
Immissionswerte,
 
Abkürzung IW, Immissionsgrenzwerte, die in der TA Luft festgelegten Höchstmengenrichtwerte maximaler Immissionskonzentration zum Schutz vor Gesundheitsgefahren sowie zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen. Die Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit den in der TA Luft festgelegten Verfahren zur Ermittlung der Immissionskenngrößen. Immissionswerte werden als Langzeit- (IW 1) und Kurzzeitgrenzwerte (IW 2) gekennzeichnet. Der Immissionswert IW 1 folgt aus dem arithmetischen Mittel der gemessenen Einzelwerte über 24 h, der Immissionswert IW 2 entspricht der Konzentration, die von 98 % der Einzelwerte überschritten wird. - Die Immissionswerte einzelner Schadstoffe lassen allein noch keine sichere Aussage über das Ausmaß von Immissionsschäden zu, da sie sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken können, wie bei gleichzeitiger Immission von Schwefeldioxid und Staub. Die Immissionswerte gelten auch bei gleichzeitigem Auftreten der einzelnen Schadstoffe und berücksichtigen ihre chemische oder physikalische Umwandlung.

Universal-Lexikon. 2012.